{"id":523,"date":"2019-12-29T12:41:20","date_gmt":"2019-12-29T12:41:20","guid":{"rendered":"http:\/\/scoo-cham.de\/?p=523"},"modified":"2020-01-04T13:14:05","modified_gmt":"2020-01-04T13:14:05","slug":"aenderungen-im-neuen-deutschen-waffengesetz-2020-stand-20-12-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/scoo-cham.de\/?p=523","title":{"rendered":"\u00c4nderungen im neuen deutschen Waffengesetz 2020  (Stand 20.12.2019)"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-medium\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"251\" src=\"http:\/\/scoo-cham.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/schwenk-300x251.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-520\" srcset=\"https:\/\/scoo-cham.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/schwenk-300x251.jpg 300w, https:\/\/scoo-cham.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/schwenk-1024x856.jpg 1024w, https:\/\/scoo-cham.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/schwenk-768x642.jpg 768w, https:\/\/scoo-cham.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/schwenk.jpg 1204w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>1.\nVerbot von Magazinen (und Magazingeh\u00e4usen) f\u00fcr Zentralfeuermunition\nmit hoher Kapazit\u00e4t (\u00fcber 20 Schuss bei Kurzwaffen, \u00fcber zehn\nSchuss bei Langwaffen). Ist das entsprechende Magazin vor dem 13.\nJuni 2017 erworben worden, kann es innerhalb Jahresfrist bei der\nzust\u00e4ndigen Erlaubnisbeh\u00f6rde angemeldet und weiterhin besessen\nwerden. Die  Beh\u00f6rde hat dem Anzeigenden daf\u00fcr eine entsprechende\nAnzeigebescheinigung auszustellen. \n<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Erwerb nach dem 13. Juni 2017 kann das Magazin bei der Polizei- oder Erlaubnisbeh\u00f6rde (Transportvorschriften beachten!) abgegeben werden oder ein Antrag beim Bundeskriminalamt (BKA) gestellt werden (\u00a7 58 mit Verweis auf \u00a7 40).  <\/p>\n\n\n\n<p>Die Magazinregelung gilt nur f\u00fcr Wechselmagazine von Kurz- und Langwaffen. Fest eingebaute Magazine von Repetierwaffen aller Art sind davon nicht betroffen (z.B. Vorderschafts- und Unterhebel Repetierer). Selbstlade-Kurz- und Langwaffen mit fest eingebauten Magazinen und h\u00f6herer Magazinkapazit\u00e4t z\u00e4hlen zu den verbotenen Waffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Double use Magazine: ein Wechselmagazin das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin f\u00fcr Kurzwaffen, wenn der Besitzer nicht gleichzeitig \u00fcber eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verf\u00fcgt, in der das Magazin verwendet werden kann.<br><\/p>\n\n\n\n<p>Positiv ist, dass f\u00fcr die Bemessung der Magazinkapazit\u00e4t das Kaliber der Herstellerangabe verwendet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Bei der Bed\u00fcrfnisbewilligung wird k\u00fcnftig unterschieden nach Bed\u00fcrfnis zum Erwerb (die bisherige 12\/18-Regelung bleibt bestehen) und Bed\u00fcrfnis zum Besitz. Eine verpflichtende Kontrolle seitens der Beh\u00f6rde besteht nach f\u00fcnf und zehn Jahren.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Bed\u00fcrfnis zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen innerhalb der ersten zehn Jahre mit an jede  Waffenart (Lang- beziehungsweise Kurzwaffe) gekn\u00fcpften Schie\u00dfnachweisen (ein Schie\u00dftermin pro Quartal oder sechs Schie\u00dftermine pro Jahr) innerhalb der letzten 24 Monate vor Bed\u00fcrfnispr\u00fcfung. Nach zehn Jahren reicht eine Bescheinigung des Vereins \u00fcber Mitgliedschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Zur Pr\u00fcfung der Erlaubnis bei Erstantrag oder Folgepr\u00fcfung kann die Waffenbeh\u00f6rde k\u00fcnftig zur Sachverhaltsaufkl\u00e4rung in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen  auch das pers\u00f6nliche Erscheinen des Antragstellers oder Erlaubnisinhabers verlangen. Dies insbesondere, wenn Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit oder der pers\u00f6nlichen Eignung bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen etc. im Waffengesetz und im Sprengstoffrecht. Voraussetzung des Verlustses der Zuverl\u00e4ssigkeit ist dabei nicht die Mitgliedschaft in einer Vereinigung mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen (die Vereinigung muss auch nicht verboten sein); es gen\u00fcgt alleine die Unterst\u00fctzung.<\/p>\n\n\n\n<p> 6. Die gelbe Waffenbesitzkarte (f\u00fcr Sportsch\u00fctzen) wird beschr\u00e4nkt auf  maximal zehn Waffen. Dieser Punkt war im 3. Waffenrechts\u00e4nderungsgesetz  nicht ansatzweise angedeutet worden, w\u00e4re durch die EU-Richtlinie auch  nicht erforderlich gewesen und stellt eine Versch\u00e4rfung des ohnehin  schon restriktiven deutschen Waffengesetzes dar. Horten und Ansammeln  von Schusswaffen war bereits nach dem bisher geltenden Waffengesetz  verboten! Ein Bed\u00fcrfnisgrund musste auch in der Vergangenheit f\u00fcr jede  auf die gelbe Waffenbesitzkarte erworbene Schusswaffe vorhanden sein. <\/p>\n\n\n\n<p>7. Die Schie\u00dfstand\u00fcberpr\u00fcfung hat durch einen Sachverst\u00e4ndigen alle vier Jahre zu erfolgen bei Schie\u00dfst\u00e4nden f\u00fcr erlaubnispflichtige Waffen und alle sechs Jahre bei Schie\u00dfst\u00e4nden f\u00fcr nicht erlaubnispflichtigen Waffen.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Erm\u00e4chtigung f\u00fcr die Bundesl\u00e4nder zur Festlegung von Ausbildungskriterien f\u00fcr Schie\u00dfstandsachverst\u00e4ndige.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Salutwaffen werden erwerbscheinpflichtig beziehungsweise als  verbotener Gegenstand eingestuft, je nachdem, ob die umgebaute Waffe  zuvor als erwerbscheinpflichtig oder als verbotener Gegenstand  eingestuft war. Eine zur Salutwaffe umgebaute verbotene Schusswaffe  (Kategorie A der EU-Feuerwaffenrichtlinie\/\u00a7 58 mit Verweis auf \u00a7 40)  bleibt daher verboten, eine ehemals erlaubnispflichtige Schusswaffe  bleibt erlaubnispflichtig. F\u00fcr letztere werden Erlaubnisse unter  erleichterten Voraussetzungen erteilt (keine Waffensachkundepr\u00fcfung  erforderlich). <\/p>\n\n\n\n<p>10.\nNach\nfr\u00fcherem deutschen Recht unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die\nnicht die Anforderungen der EU Deaktivierungs-Verordnung erf\u00fcllen,\nwerden k\u00fcnftig wie scharfe Schusswaffen behandelt. \u201eAlt-Dekowaffen\u201c\nbleiben jedoch solange erlaubnis- und auch anzeigefrei, wie sie nicht\nden Besitzer wechseln. Erst bei einem Besitzwechsel (auch im Erbfall)\noder bei dem Verbringen in einen anderen EU Mitgliedstaat m\u00fcssen\nAlt-Dekowaffen nach den neuen Vorgaben nachdeaktiviert werden. F\u00fcr\nden Fall des Besitzerwechsels kann auch eine waffenrechtliche\nErlaubnis beantragt werden, die unter erleichterten Voraussetzungen\n(keine Waffensachkundepr\u00fcfung erforderlich) erteilt wird. \n<\/p>\n\n\n\n<p>Nach den Vorschriften der EU Deaktivierungs-Verordnung abge\u00e4nderte (unbrauchbar gemachte) Feuerwaffen, bleiben zwar erlaubnisfrei, der Neuerwerb muss k\u00fcnftig allerdings angezeigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch das Abhandenkommen von unbrauchbar gemachten Dekowaffen muss der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde unverz\u00fcglich angezeigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>11. Geh\u00e4use und Griffst\u00fccke (upper- &amp; lower receiver) sowie Verschlusstr\u00e4ger von Langwaffen werden als wesentliche Teile von Schusswaffen eingestuft und sind somit erlaubnispflichtig.<\/p>\n\n\n\n<p>12. Erm\u00e4chtigung f\u00fcr die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen f\u00fcr Waffenverbotszonen. Dies auch, ohne dass es sich um einen Brennpunkt in Sachen Verbrechen handeln muss. Dort ist dann auch das F\u00fchren von Messern aller Art mit einer Klingenl\u00e4nge ab vier Zentimetern verboten. \u00a7 42 regelt die Ausnahmen vom Verbot:  Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Anwohner, Anlieger, Anlieferverkehr, nicht zugriffsbereiter Transport sowie Personen, die eine Waffe oder Messer in Zusammenhang mit Brauchtumspflege, Aus\u00fcbung eines Sports oder des Berufes mit sich f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Allgemeiner Hinweis: Die Herstellung einer Waffe ohne Erlaubnis stellt eine Straftat nach \u00a7 52 Absatz 3 Nummer 3 des Waffengesetzes dar. Die Verbreitung von Waffenbauanleitungen, die sich erkennbar an Nichtberechtigte richten, kann \u2013 je nach Fallgestaltung \u2013 beispielsweise die Straftatbest\u00e4nde des \u00a7 91 (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat), \u00a7 111 (\u00d6ffentliche Aufforderung zu Straftaten) oder des \u00a7 130a des Strafgesetzbuchs (Anleitung zu Straftaten) verwirklichen.  <\/p>\n\n\n\n<p>Alle Angaben wie immer ohne Gewehr (Gew\u00e4hr)<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Andreas Knoch<\/p>\n\n\n\n<p>1. Vorsitzender des PF01 Schie\u00dfclub Oberpfalz Ost e.V. im BDS Landesverband Bayern,<\/p>\n\n\n\n<p>Pr\u00e4sident des Verbandes Pro Schie\u00dfsport International e.V. (PSI)<\/p>\n\n\n\n<p>(seit\n\u00fcber 40 Jahren ehrenamtlich t\u00e4tig \u2013 und das nicht nur im Bereich\ndes Schie\u00dfsports)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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