Hier ein kurzer Check welche Nachweise erbracht werden müssen, wenn die Waffenbehörde den Fortbestand des Bedürfnisses überprüft.
Stand: Auskunft BBS Bayern 2026
Diese Orientierungshilfe basiert auf der aktuellen Auskunft des BBS Bayern. Maßgeblich bleiben die Entscheidungen des zuständigen Verbandes und der Waffenbehörde.
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1. Seit wann besteht der Waffenbesitz?
Ab 10 Jahren: Vereinszugehörigkeit + Mitgliedschaft im anerkannten Verband.
2. Waffenbestand als Sportschütze
Pistolen und Revolver zusammen. Grundkontingent: 2.
Selbstladebüchsen und Selbstladeflinten. Grundkontingent: 3.
Z. B. Repetierbüchsen, Einzellader-Langwaffen, Perkussionswaffen.
Z. B. Vorderschaftrepetierflinte / Pumpgun mit glattem Lauf.
