Da geht ja sogar dem Drachen die Spucke aus

Da soll es doch tatsächlich Menschen geben, die sind nicht nur zur Drachenstichzeit ganz anders gewandet, wie im wirklichen Leben*.

In, zu der jeweiligen Epoche passenden Gewändern gehüllt, und mit voller Marschausrüstung bepackt, stellen diese Leute – zur eigenen Begeisterung und natürlich vor allem auch zur Begeisterung der großen Zuschauerschaft – Schlachten längst vergangener Zeiten nach. Mittelalter, Napoleonische Kriege, Gettysburg, Verdun oder D-Day.

Reenactment heißt das ganze Spektakel auf Neudeutsch. Da spielen dann Amerikaner die Deutschen und auch umgekehrt. Ein bischen verrückt mag das schon sein … aber es kann ja jeder seine Freizeit gestalten, wie es ihm gefällt, solange er keine Tankstellen überfällt.

Zuletzt genannte Reenactorengruppen sind übrigens ebenfalls gar nicht so gut auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie zu sprechen, weil sie ja die „Braut des Soldaten“ jetzt selbst in der altbewährten „kastrierten Version“ (deaktivierte Feuerwaffe) nicht mehr mitnehmen dürfen – vor allem natürlich dann nicht, wenn die Schlacht gar im Ausland stattfindet (in einen anderen Mitgiedstaat verbringen)!

Industrie und Handel hat das Problem übrigens schon längst erkannt und reguliert, denn es gibt zwischenzeitlich sogar K98er aus Zinkdruckguss-Legierung.

Bitte geben Sie allerdings Obacht, dass Ihnen ein solches Teil im Schachtengetümmel nicht all zu oft herunterfällt, sonst sieht es nämlich aus wie nach der Kapitulation!

Mir sind da zuweilen übrigens auch etliche Sammler bekannt, die mangels Erteilung einer „roten WBK“ (Waffenbesitzkarte für Sammler und Sachverständige) ganz einfach über Jahrzehnte hinweg Deko- oder Salutwaffen von kulturhistorischer Bedeutsamkeit zusammengetragenen haben, die sie aber aufgrund der EU-Feuerwaffenrichtlinie nicht mehr veräußern dürfen (Inverkehrbringung) und ihre Sammlungen somit komplett monetär entwertet wurden.

Vielleicht waren das ja einige der Sammler bereits gewohnt aus vorherigen Fehlspekulationen am Aktienmarkt, bei denen letztendlich der Bankier des Vertrauens Trost gespendet hatte mit den Worten: „Ihr Geld ist nicht weg … das hat jetzt nur ein Anderer!“

Wer beide vorstehenden Optionen für seine private Altersversorgung gezogen hat, der dürfte allerdings in der Tat auch im wirklichen Leben völlig pleite sein … immerhin gut, dass es noch die Tafel gibt!

Pech gehabt, erst falsch investiert und dann auch noch von der EU enteignet.

Es steht wohl außer Frage, dass das deutsche Waffengesetz europaweit eines der strengsten ist. In Zeiten des RAF-Terrorismus entstanden! Da wechselte es übrigens auch seinen Namen von …recht in …gesetz.

Das macht eigentlich schon einen gewaltigen Unterschied, da man mit einem …recht doch auch Rechte verliehen bekommt oder diese zumindest erwartet!

In dieses strenge Gesetz(esstückwerk) wurden dann im Laufe der Jahre immer mehr und noch strengere Paragrafen eingefügt und Verordnungen dazu erlassen.

Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz (ich bitte darum, dieses vierteilige Wortkonstrukt genau zu betrachten: im zweiten Teil befindet sich doch tatsächlich jetzt urplötzlich wieder das Wort RECHT … nur wo ist es denn, das Recht, das ist doch schon in der Vergangenheit abhandengekommen ??) sieht für den Besitz dieses alten (Entschuldigung, dass ich das jetzt hier Mal so deutlich sagen muss) „Waffenschrottes“ (wenn auch oftmals von kulturhistorischer Bedeutung) doch tatsächlich vor, dass man für selbigen eine Waffenbesitzkarte beantragen muss, da nun erlaubnispflichtig. Und Salutwaffen gleich zum Verbotenen Gegenstand deklariert ??? Und dass, obwohl der Altbesitz sowohl von der EU-Deaktivierungsverordnung und auch der EU-Feuerwaffenrichtlinie (mit der Ausnahme von Inverkehrbringung oder Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat) ausdrücklich ausgenommen ist.

Besser ist da tatsächlich d’ran, wer auch richtig lesen kann …

Naja, das verhält sich halt ganz einfach so, wie mit der Rente ab 70 … das will in Wirklichkeit auch keiner – weder Sie selbst noch Ihr Arbeitgeber!

Mit 40 dürfen Sie nicht … mit 50 können Sie … und ab 60 müssen Sie leider: bei Rot über die Ampel gehen!

Sie sollen nämlich auch für Ihren alten „Waffenschrott“ überhaupt keine Waffenbesitzkarte beantragen … weil Sie den nämlich völlig entnervt lieber kostenlos und unverbindlich auf der nächsten Polizeistation oder bei dem zuständigen Ordnungsamt abgeben sollen! Das ist bestimmt auch besser so für alle Beteiligten, weil dann auch nicht so hohe Verwaltungskosten anfallen und vor allen Dingen völlig unnötige Arbeit bei den zuständigen Ordnungsämtern.

Bitte passen Sie dabei allerdings auf, dass sie nicht in „Horstis Lebendfalle“ tappen …

Völlig entnervt vergessen Sie wahrscheinlich auch, dass es sich bei ihren bisweilen geliebten (Deko)-Sammlungsstücken sowieso nach geltendem Waffengesetz schon um Anscheinswaffen handelt, die zwischenzeitlich allerdings erlaubnispflichtige Schusswaffen sind. Da bekommen Sie dann anstelle eines Tickets wegen falsch Parkens gleich noch eine Anzeige wegen unerlaubten Führens von Schusswaffen.

Eine Glosse aus dem alltäglichen Leben …

Viele Grüße, Ihr Andreas Knoch

Ach, das hätte ich jetzt doch in aller Eile fast vergessen: Innenminister Horst Seehofer will 2021 das Sprengstoffrecht ändern …

* für alle weniger Kulturbeflissenen oder gar Auswärtige: Der Drachenstich ist das älteste Volksschauspiel in Deutschland und lockt alljährlich zehntausende Besucher nach Furth im Wald (Landkreis Cham), das sich dann im tiefsten Mittelalter befindet.

Eine Antwort aus dem Deutschen Bundestag bereitet Kopfzerbrechen, weil da einiges so nicht stimmen kann: Pro Schießsport International e.V. (PSI) muss da leider einige Sachverhalte richtigstellen!

3. Waffenrechtsänderungsgesetz – eine positive Zwischenbilanz


Nachdem wir es im Sinne der Sportschützen und natürlich auch für andere von der geplanten Gesetzeänderung  betroffenen Bürgern als  unsere  Pflicht erachtet haben, hatten wir unlängst  an entscheidungstragende Personen  in unserem Lande nahezu 600 Beschwerdeschreiben bezüglich des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes verschickt.
 Diesbezüglich können wir eigentlich schon eine  relativ  positive Zwischenbilanz ziehen, denn viele der Abgeordneten der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen sind mit dem Gesetzesentwurf auch nicht gerade glücklich und andere halten dem Entwurf inhaltlich  komplett dagegen.
 Die Reaktionen der Abgeordneten aus dem Deutschen Bundestag – sogar mit persönlichen-  und nicht nur standardisierten Inhalten !! – reißt momentan noch nicht ab – die SPD schweigt leider  zum Thema nach wie vor noch eisern! 
Auch die geplante Messerverodnung steht aufgrund unserer Beschwerde wohl dabei schon im Focus!
Wie die geflissentlichen  Leser der amtlichen Postillen sicherlich bereits vernommen haben, stellt sich selbst die Bayerische Staatsregierung entschieden gegen das geplante 3. Waffenrechtsänderungsgesetz   (Bayerischer Landtag, Drucksache 18/4563, Dringlichkeitsantrag).
Dies war bereits dem Statement des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann am 6. November in der Passauer Neuen Presse  unschwer anzumerken.
Übrigens:  Auch wenn ein anderer Verband in der vergangenen Woche  auf seiner Homepage textet  „Durchbruch bei Bedürfnisprüfung“, kann dies lediglich als  Erfolg in einer Schlacht  gewertet werden … der Krieg ist damit noch lange nicht gewonnen! Hoffentlich hat die Angelegenheit bem BMI  in Berlin da keine all zu große Schleimspur hinterlassen !? Macht übrigens nix, denn der Zweck heiligt ja die Mittel !! 
Da sind nämlich noch viel zu viele „Baustellen“ offen !

Andreas Knoch   1. Vorsitzender des PF01 Schießclub Oberpfalz Ost e.V. im BDS Landesverband Bayern, Präsident des Verbandes Pro Schießsport International e.V. (PSI) (seit über 40 Jahren ehrenamtlich tätig – und das nicht nur im Bereich des Schießsports)

Skuriles aus dem Deutschen Bundesttag

Das konnten wir allerdings so nicht stehen lassen.

Ohne Kommentar!

Aus dem Bayerischen Landtag:

Dringlichkeitsantrag, Drucksache 18/4563