Man muss schon sagen, hierzulande herrscht auf alle Fälle eine sehr gut durchdachte Gesetzesstruktur. Es gibt ja nichts, aber auch wirklich gar nichts, was nicht schon irgendwie gesetzlich reglementiert wäre.
Angefangen von A, wie Antidiskriminierungsgesetz, bis hin zu Z, wie Zebrastreifenpigmentierung.Oder täusche ich mich da vielleicht? Da verpackt man doch im Bundesinnenministerium unter Vorsitz unseres werten Bundesinnenministers Horst Seehofer auch ganz schnell (nach über einem Jahr Bedenkzeit) noch eine EU-Feuerwaffenrichtlinie
(die wohl dort niemand so richtig gelesen hat) in das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz und mogelt da ganz unauffällig gleich noch ein paar zusätzliche Paragrafen mit hinein (die so kein Mensch gefordert
hat und auch wirklich kein Mensch braucht), um das in nationales Recht (das wohl auch nur die wenigsten unserer Politiker kennen) umzusetzen.
Deutschland, das Land der Dichter und Denker … da denkt schon lange keiner mehr!
Magazine mit zu hoher Kapazität und Salutwaffen erklärt man ganz einfach zu verbotenen Gegenständen, die damit in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskriminalamtes (BKA) fallen. Bei den Salutwaffen ist ja witzigerweise bereits jetzt schon das BKA (als Zulassungszeichen) drauf.
Da bekommen die Damen und Herren vom BKA in Zukunft ja noch ein zusätzliches Aufgabengebiet … für Millionen von Magazinen persönliche Ausnahmegenehmigungen zu schreiben und für 100.000e von Salutwaffen.
Vielleicht hätte man da im gutsortierten Fachhandel einmal nachfragen sollen, wie viele von solchen Teilen innerhalb der vergangenen 40 Jahren über den Tisch völlig frei verkäuflich (Salutwaffen ab 18 Jahren) ihren Besitzer gewechselt haben.
Da wird es dem BKA jetzt nicht langweilig und die haben sich bestimmt schon lange darauf gefreut. Haben die im Kerngeschäft eigentlich nichts anderes zu tun? Das organisierte Verbrechen zu bekämpfen? Oder gar Terroristen jagen? Dafür bleibt jetzt allerdings wohl keine Zeit mehr.
Es ist noch gar nicht so lange her, da hat unsere Bundesregierung ausgemusterte G3 Magazine tonnenweise zum Schrottpreis verkauft, weil die Bundeswehr ein neues Gewehr – das G36 – bekommen hat. In einem ganz anderen Kaliber (.223) und da passten ja schließlich auch die alten G3 Magazine (.308) nicht mehr. War eine ganz logische Entscheidung – und ich muss sagen: Ich hätte das nämlich auch so gemacht!
Diese Magazine wanderten dann ganz offiziell in den freien Handel, und nachdem es sich dabei nicht um ein wesentliches Teil einer Schusswaffe handelt, konnten die Magazine dann auch von jedem Mann, jeder Frau und sogar Kindern und Jugendlichen gekauft werden. Da hat sich der Papa bestimmt darüber gefreut, dass er so ein schönes G3 Magazin einfach so kaufen konnte, weil es ihn an seine Dienstzeit bei der Bundeswehr erinnert hat. Es wäre in Anbetracht der geplanten Änderung des Waffengesetzes eigentlich ganz nett, wenn die Bundesregierung diese Magazine wieder zurückkaufen würde, aus Privatbesitz (!) und das nicht zum Tonnenpreis, sondern zum Stückpreis von 100 Euro! Ist doch ein guter Vorschlag …oder??
Und das mit den Deko-Waffen, die in Zukunft erwerbsscheinpflichtig sein sollen, ist doch wohl auch nur ein Witz?
Das deutsche Waffengesetz ist im Rahmen der demokratischen Rechtsordnung bereits in seiner
momentanen Entfaltung als grenzwertig zu bezeichnen. Jetzt soll da noch das i-Tüpfelchen draufgesetzt werden: Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz trifft und enteignet die Personen, die als gesetzestreue Bürger Stütze des Staates sind. Damit erreicht das deutsche Waffengesetz den Punkt, der es insgesamt verfassungswidrig macht. Es ist in der Tat zwischenzeitlich bereits so weit, dass man mit dem Deutschen Waffengesetz das Bundesverfassungsgericht bemühen müsste, oder lieber gleich den Europäischen Gerichtshof, denn die haben dann ihre eigene EU-Feuerwaffenrichtlinie wieder auf dem Tisch.
Viele Grüße Ihr Andreas Knoch