Änderungen im neuen deutschen Waffengesetz 2020 (Stand 20.12.2019)

1. Verbot von Magazinen (und Magazingehäusen) für Zentralfeuermunition mit hoher Kapazität (über 20 Schuss bei Kurzwaffen, über zehn Schuss bei Langwaffen). Ist das entsprechende Magazin vor dem 13. Juni 2017 erworben worden, kann es innerhalb Jahresfrist bei der zuständigen Erlaubnisbehörde angemeldet und weiterhin besessen werden. Die Behörde hat dem Anzeigenden dafür eine entsprechende Anzeigebescheinigung auszustellen.

Bei Erwerb nach dem 13. Juni 2017 kann das Magazin bei der Polizei- oder Erlaubnisbehörde (Transportvorschriften beachten!) abgegeben werden oder ein Antrag beim Bundeskriminalamt (BKA) gestellt werden (§ 58 mit Verweis auf § 40).

Die Magazinregelung gilt nur für Wechselmagazine von Kurz- und Langwaffen. Fest eingebaute Magazine von Repetierwaffen aller Art sind davon nicht betroffen (z.B. Vorderschafts- und Unterhebel Repetierer). Selbstlade-Kurz- und Langwaffen mit fest eingebauten Magazinen und höherer Magazinkapazität zählen zu den verbotenen Waffen.

Double use Magazine: ein Wechselmagazin das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn der Besitzer nicht gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann.

Positiv ist, dass für die Bemessung der Magazinkapazität das Kaliber der Herstellerangabe verwendet wird.

2. Bei der Bedürfnisbewilligung wird künftig unterschieden nach Bedürfnis zum Erwerb (die bisherige 12/18-Regelung bleibt bestehen) und Bedürfnis zum Besitz. Eine verpflichtende Kontrolle seitens der Behörde besteht nach fünf und zehn Jahren.

3. Bedürfnis zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen innerhalb der ersten zehn Jahre mit an jede Waffenart (Lang- beziehungsweise Kurzwaffe) geknüpften Schießnachweisen (ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro Jahr) innerhalb der letzten 24 Monate vor Bedürfnisprüfung. Nach zehn Jahren reicht eine Bescheinigung des Vereins über Mitgliedschaft.

4. Zur Prüfung der Erlaubnis bei Erstantrag oder Folgeprüfung kann die Waffenbehörde künftig zur Sachverhaltsaufklärung in begründeten Einzelfällen auch das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder Erlaubnisinhabers verlangen. Dies insbesondere, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit oder der persönlichen Eignung bestehen.

5. Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen etc. im Waffengesetz und im Sprengstoffrecht. Voraussetzung des Verlustses der Zuverlässigkeit ist dabei nicht die Mitgliedschaft in einer Vereinigung mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen (die Vereinigung muss auch nicht verboten sein); es genügt alleine die Unterstützung.

6. Die gelbe Waffenbesitzkarte (für Sportschützen) wird beschränkt auf maximal zehn Waffen. Dieser Punkt war im 3. Waffenrechtsänderungsgesetz nicht ansatzweise angedeutet worden, wäre durch die EU-Richtlinie auch nicht erforderlich gewesen und stellt eine Verschärfung des ohnehin schon restriktiven deutschen Waffengesetzes dar. Horten und Ansammeln von Schusswaffen war bereits nach dem bisher geltenden Waffengesetz verboten! Ein Bedürfnisgrund musste auch in der Vergangenheit für jede auf die gelbe Waffenbesitzkarte erworbene Schusswaffe vorhanden sein.

7. Die Schießstandüberprüfung hat durch einen Sachverständigen alle vier Jahre zu erfolgen bei Schießständen für erlaubnispflichtige Waffen und alle sechs Jahre bei Schießständen für nicht erlaubnispflichtigen Waffen.

8. Ermächtigung für die Bundesländer zur Festlegung von Ausbildungskriterien für Schießstandsachverständige.

9. Salutwaffen werden erwerbscheinpflichtig beziehungsweise als verbotener Gegenstand eingestuft, je nachdem, ob die umgebaute Waffe zuvor als erwerbscheinpflichtig oder als verbotener Gegenstand eingestuft war. Eine zur Salutwaffe umgebaute verbotene Schusswaffe (Kategorie A der EU-Feuerwaffenrichtlinie/§ 58 mit Verweis auf § 40) bleibt daher verboten, eine ehemals erlaubnispflichtige Schusswaffe bleibt erlaubnispflichtig. Für letztere werden Erlaubnisse unter erleichterten Voraussetzungen erteilt (keine Waffensachkundeprüfung erforderlich).

10. Nach früherem deutschen Recht unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die nicht die Anforderungen der EU Deaktivierungs-Verordnung erfüllen, werden künftig wie scharfe Schusswaffen behandelt. „Alt-Dekowaffen“ bleiben jedoch solange erlaubnis- und auch anzeigefrei, wie sie nicht den Besitzer wechseln. Erst bei einem Besitzwechsel (auch im Erbfall) oder bei dem Verbringen in einen anderen EU Mitgliedstaat müssen Alt-Dekowaffen nach den neuen Vorgaben nachdeaktiviert werden. Für den Fall des Besitzerwechsels kann auch eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt werden, die unter erleichterten Voraussetzungen (keine Waffensachkundeprüfung erforderlich) erteilt wird.

Nach den Vorschriften der EU Deaktivierungs-Verordnung abgeänderte (unbrauchbar gemachte) Feuerwaffen, bleiben zwar erlaubnisfrei, der Neuerwerb muss künftig allerdings angezeigt werden.

Auch das Abhandenkommen von unbrauchbar gemachten Dekowaffen muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden.

11. Gehäuse und Griffstücke (upper- & lower receiver) sowie Verschlussträger von Langwaffen werden als wesentliche Teile von Schusswaffen eingestuft und sind somit erlaubnispflichtig.

12. Ermächtigung für die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen für Waffenverbotszonen. Dies auch, ohne dass es sich um einen Brennpunkt in Sachen Verbrechen handeln muss. Dort ist dann auch das Führen von Messern aller Art mit einer Klingenlänge ab vier Zentimetern verboten. § 42 regelt die Ausnahmen vom Verbot: Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Anwohner, Anlieger, Anlieferverkehr, nicht zugriffsbereiter Transport sowie Personen, die eine Waffe oder Messer in Zusammenhang mit Brauchtumspflege, Ausübung eines Sports oder des Berufes mit sich führen.

Allgemeiner Hinweis: Die Herstellung einer Waffe ohne Erlaubnis stellt eine Straftat nach § 52 Absatz 3 Nummer 3 des Waffengesetzes dar. Die Verbreitung von Waffenbauanleitungen, die sich erkennbar an Nichtberechtigte richten, kann – je nach Fallgestaltung – beispielsweise die Straftatbestände des § 91 (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat), § 111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) oder des § 130a des Strafgesetzbuchs (Anleitung zu Straftaten) verwirklichen.

Alle Angaben wie immer ohne Gewehr (Gewähr)

Andreas Knoch

1. Vorsitzender des PF01 Schießclub Oberpfalz Ost e.V. im BDS Landesverband Bayern,

Präsident des Verbandes Pro Schießsport International e.V. (PSI)

(seit über 40 Jahren ehrenamtlich tätig – und das nicht nur im Bereich des Schießsports)

Freitag, der 13. – kein guter Tag für Legalwaffenbesitzer

High Noon (12 Uhr mittags): Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz ist beschlossene Sache

Freitag, der 13. Dezember 2019 – kein guter Tag für Legalwaffenbesitzer: Der Bundestag hat in der 2. und 3. Lesung das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen. Gähnende Leere herrscht im Parlament – wahrscheinlich ist ein Großteil der Abgeordneten schon in die Mittagspause gegangen oder hat sich in das wohlverdiente Wochenende verabschiedet. Mehr als 100 Abgeordnete sitzen da nicht!

Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition CDU/CSU und SPD, gegen die Fraktionen der AfD und der FDP verabschiedet. Die Fraktionen der Grünen/Bündnis 90 und der Linken enthielten sich, da ihnen der Gesetzesentwurf nicht weit genug ging.

Hier eine kleine Zusammenfassung aus der zuvor heftig geführten Debatte (in der Reihenfolge der Redner):

Bundestags Vizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) eröffnete die Aussprache, für die lediglich eine halbe Stunde Zeit angesetzt war.

Marc Henrichmann (CDU/CSU) fasste als Berichtserstatter eingangs die Aussprache des Innenausschusses zum Sachverhalt noch einmal zusammen. Dabei erwähnte er auch die zukünftige Obergrenze (zehn) für Einträge in gelben WBKs für Sportschützen. Bei der Bedürfnisprüfung sei eine gute Lösung gefundenen worden mit der die Verbände und Sportschützen zufrieden seien. Bei der Magazinregelung werde zur Feststellung der Magazinkapazität jetzt die herstellerbezogene Kaliberangabe verwendet. Kritisch äußerte Heinrichmann sich zum Einsatz von Nachtzieltechnik bei Jägern, die seiner Meinung nach allerdings „jagdlich nicht relevant“ sei.

Martin Hess (AfD) kritisierte den politischen Aktionismus, der sicherlich nicht zu einer Erhöhung der inneren Sicherheit führen werde. Zudem bemängelte er, dass die Meinungen der Experten im Gesetzgebungsverfahren nun so gut wie gar nicht berücksichtigt worden waren. Des Weiteren sprach er sich gegen Waffenverbotszonen aus, da dies ein Misstrauen gegenüber den Bürgern zum Ausdruck brächte. Für die Messer-Kriminalität machte Hess die „verheerende Migrationspolitik“ der Bundesregierung verantwortlich. Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz lehne die AfD-Fraktion im Bundestag geschlossen ab.

Helge Lindh (SPD) führte aus, das Prepper, Reichsbürger und Selbstverwalter keine Waffen horten und sammeln dürften. Er wolle keine „amerikanischen Verhältnisse“. Waffen gehörten reguliert, ansonsten spiele man mit Menschenleben. Lindh empörte sich geradezu über die vielen Beschwerden von Bürgern, die es im Bundestag gehagelt hatte. Dadurch lasse er sich nicht davon abbringen, „souveräne, eigenständige Entscheidungen“ zu treffen. Er führte weiter aus, dass man die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie nur als Rahmen sehe und die Möglichkeit nun genutzt habe, „im Sinne rechtschaffener Bürger“ ein strengeres Waffengesetz einzuführen.

Konstantin Kuhle (FDP) wertete die vielen schriftlichen Beschwerden als legitime Kritik, da der erste Gesetzesentwurf weit über das Ziel hinausgeschossen sei! Kuhle monierte die lange Dauer zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie und zeigte Verständnis für die Verbände, die sich seiner Meinung nach zurecht über den viel dikutierten Referentenentwurf beschwerten. In Anbetracht der deutlichen Verbesserung bei der Bedürfnispraxis, vermisste er rechtssichere Ausnahmeregelungen im Bereich der „großen“ Magazine. Damit sei keine Rechtssicherheit mehr gegeben, und somit ein Grund zur Ablehnung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes.

Martina Renner (Die Linke) machte sich nach dem Motto „weniger Waffen – mehr Sicherheit“ stark für eine strikte Beschränkung von Waffen. Dabei führte sie „hohe Zahlen“ bei Straftaten mit legalen Schusswaffen an. Verschärfungen des Waffengesetzes stehe sie aufgeschlossen gegenüber, wobei das Waffengesetz schwer nachvollziehbar sei und der Gesetzesentwurf nicht ausreichend. Einen lebenslangen Bedürfnisnachweis sah sie schon für erforderlich an – die Regelabfrage beim Verfassungsschutz allerdings nicht.

Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, dass Deutschland nicht eines der strengsten, sondern eines der kompliziertesten Waffengesetze der Welt habe. Dazu hätten in der Vergangenheit auch Einzelfallentscheidungen geführt, mit denen man möglichst vielen Bürgern Rechnung tragen wollte. Dies könne so nicht weitergehen. Nach wie vor gebe es „hohe Zahlen“ für Tötungsdelikte mit legalen Schusswaffen, die jedoch nur auf Schätzungen beruhten. Die Bundesregierung habe ihrer Meinung nach zu wenig gegen Rechtsextremisten unternommen. Die aktuelle Gesetzesfassung sehe auch sie als nicht ausreichend an.

Mario Mieruch (fraktionslos) bemängelte fehlende Definitionen im Gesetzestext und bezweifelte den generellen Erfolg, der durch die Verschärfung des Waffengesetzes erreicht werden soll. Dies sei ein Paradebeispiel für umgekehrten Bürokratieabbau. Großbritannien und Dänemark seien mit ähnlichen Vorhaben wirkungslos gescheitert. Einen Blick hatte er auch auf das Immaterielle UNESCO Kulturerbe des Schützenwesens in Deutschland gerichtet. Seinen Kollegen aus der CDU/CSU-Fraktion wünschte er viel Erfolg, wenn diese in ihre Wahlkreise zurückkehren und den Jägern und Sportschützen ihre Zustimmung zur Waffenrechtsänderung erklären müssen.

Andrea Lindholz (CDU/CSU), die Vorsitzende des Innenausschusses, bedankte sich für konstruktive Rückmeldungen der Bürger und Verbände zum Thema. Erspart sei den deutschen Legalwaffenbesitzern geblieben: die verpflichtende MPU und zeitliche Befristung jedes Bedürfnisses. Die Regelabfrage beim Verfassungsschutz sei Wunsch aller Bundesländer gewesen und die Errichtung von Waffenverbotszonen ebenfalls. Letzteres bliebe jedoch den Ländern überlassen. Auch sie erwähnte die Obergrenze von zehn Waffen auf der gelber WBK. Als Begründung führte sie den Mordfall Lübke an, wobei einer der Tatverdächtigen über 50 Waffen besessen haben soll. Die Sportschützen in Lindholz‘ Wahlkreis hätten ihrem Empfinden nach übrigens Verständnis für die Einführung der Maximalzahl.

Das Gesetz bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates und tritt anschließend nach der Unterzeichnung des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Und es begab sich zu einer Zeit …

Und es begab sich zu einer Zeit, als in Deutschland wieder einmal ein Waffengesetz geändert und beschlossen werden sollte …
Die hohen Richter in der EU hatten sich dazu entschlossen dem Treiben von bösen Menschen ein Ende zu schaffen … am besten sollten sie weg, die ganzen Waffen!! Dann hatte der König Wende-Drehofer Herodes seine Schergen im ganzen Lande ausgeschickt, um das angebliche 1:1-Gesetz
umzusetzen. Viele völlig unschuldige Menschen müssten unter seiner geforderten Gesetzgebung leiden und waren davon betroffen, denn sie hatten ja gar nichts Böses getan und beschwerten sich infolge dessen (nicht nur) bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Wäschekorbweise landeten Beschwerdebriefe in den vergangenen Wochen und Monaten tagtäglich nicht nur am Platz der Republik in Berlin, so dass
die Damschaften und Herrschaften der hohen Politik gar nicht mehr wussten, wo sie die Beschwerdeschreiben denn archivieren sollten (das haben die zwischenzeitlich schon geschafft), sondern auch in den Landesparlamenten.
Insgesamt hatten wir 564 Abgeordnete des Deutschen Bundestages (AfD, CDU, CSU, FDP, SPD, fraktionslose; in alphabetischer Reihenfolge) per Post angeschrieben mit einem persönlichen Anschreiben und der Bitte um
Rückantwort.
Des Weiteren erging in der Sache natürlich auch Mitteilung an unseren lieben Bayerischen Ministerpräsidenten und CSU Vorsitzenden Markus Söder mit der Bitte zur Einwirkung auf die Angelegenheit … und es wurde ja auch (und bitte, dass das keiner falsch versteht, denn keineswegs aufgrund unseres Schreibens ganz alleine … sondern aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden besorgter Bürger) auch ein entsprechender Dringlichkeitsbeschluss des Kabinetts an die Staatsregierung erlassen, dass zur Änderung des Waffengesetzes vom Deutschen Bundestag keine über die zwingenden Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinausgehenden Verschärfungen des Waffenrechts (Drucksache 18/4563) aufgenommen werden sollen!! … schau mer mal, ob sie das auch tun werden !!

… und von vielen Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben wir auch eine Antwort erhalten. Teilweise leider nur standardisierte Rückantworten. Aber auch persönliche Stellungnahmen, mit sachverständigem Bezug zum Thema (angefangen von der Messerverordnung über Dekorationswaffen bis hin zu den für derzeit betroffenen (zu) großen Magazinen, wofür ich mich herzlich bedanken möchte. Selbst standardisierten Schreiben (z.B. aus der CDU/CSU Fraktion) war dabei allerdings deutlich zu entnehmen, dass eine Verschärfung des Waffengesetzes für Legalwaffenbesitzer „über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie“ (parteieigenen Angaben zufolge) nicht erfolgen wird. Die FDP ging darüber sogar noch hinaus und hat hierbei zahlreiche Bereiche – vor allem, was den Altbesitz anbelangt – noch wesentlich besser im Focus gehabt. Die Abgeordneten der AfD sind durchwegs generell gegen eine Verschärfung des Waffengesetzes – mit teilweise sehr guten Eigenbeiträgen – und werden das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vermutlich sowieso ablehnen. So, verbleibt nach wie vor nur noch die SPD im Deutschen Bundestag, von der wir leider bis heute keine Stellungnahme erhalten haben, was ich allerdings alles äußerst unhöflich erachte, wenn schon persönlich bei den Abgeordneten der Partei nachgefragt wird!! Die SPD-Kollegen im Bayerischen Landtag waren da übrigens viel gesprächiger … und – trotz mangelndem Sachverstand – viel schreibfreudiger. Von der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKEN hatte ich trotzdem eine Stellungnahme über deren Kreisverband eingefordert … und das war ja, wie angedacht … gut dass wir uns das Porto gespart haben. BÜNDNIS 90/GRÜNE ebenso, da warte ich ja immer noch auf eine Antwort …

An vorher getroffenen Aussagen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages wird man dann ja hoffentlich wohl feststellen können, wie weit man seinen Politikern auch in Zukunft Vertrauen schenken kann !!

Die Drucksache 19/15875 des Ausschusses für Inneres und Heimat zur Stellungnahme (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat/4. Ausschuss vom 11. Dezember 2019) steht jetzt online auf den Seiten des Deutschen Bundestages! Na dann Mal Prost, Mahlzeit …

Von einer Petition 100913, die sich gegen das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz ausspricht, ist – obwohl das Quorum von 50.000 Mitzeichnern seit Montag erreicht ist – zwischenzeitlich immer noch nichts in den geheiligten Hallen des Parlamentes zu hören. Na ja es ist ja schließlich auch nur eine Bitte vom armen Volk an die hohe Politik …
Als 28. Petition von über 266.000 eingereichten Petitionen, die seit 1980 das Quorum überhaupt erreicht haben, möchte ich mich übrigens bei den beiden Herren (die Namen habe ich jetzt hier mal aus datenschutzrechtlichen Gründen weggelassen), die diese Petition eingereicht haben, recht herzlich bedanken, denen ich für ihren Einsatz um den Erhalt des Schießsports, Schützenwesens und des Brauchtums eine
Auszeichnung zukommen lassen werde.

Ich habe nämlich so langsam das Gefühl, dass da wohl der Seismograf, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet, nicht so richtig ausgeschlagen hat … Engagement im Ehrenamt ist heutzutage keineswegs mehr selbstverständlich, ansonsten hätten über 1.000.000 Mitzeichner in der Petition stehen müssen !! Das ist leider nur dem Konkurrenzverhalten der Verbände und Vereine geschuldet, was vor allem an den Hauptamtlichen liegt. Geht’s halt zum Sammeln liebe Leut !!

Das ist wirklich ein schießsportliches Trauerspiel !!

Man sieht sich immer zweimal im Leben – das nächste Mal sicherlich an der Urne … ein Schelm ist, wer jetzt Böses denkt … an der Wahlurne natürlich !!

Ihnen, und Ihren Familienangehörigen wünsche eine frohe und besinnliche Zeit, bleiben Sie mir bitte gesund.

Ihr Andreas Knoch

Deutschland, das Land der Dichter und Denker

Man muss schon sagen, hierzulande herrscht auf alle Fälle eine sehr gut durchdachte Gesetzesstruktur. Es gibt ja nichts, aber auch wirklich gar nichts, was nicht schon irgendwie gesetzlich reglementiert wäre.
Angefangen von A, wie Antidiskriminierungsgesetz, bis hin zu Z, wie Zebrastreifenpigmentierung.Oder täusche ich mich da vielleicht? Da verpackt man doch im Bundesinnenministerium unter Vorsitz unseres werten Bundesinnenministers Horst Seehofer auch ganz schnell (nach über einem Jahr Bedenkzeit) noch eine EU-Feuerwaffenrichtlinie 
(die wohl dort niemand so richtig gelesen hat) in das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz und mogelt da ganz unauffällig gleich noch ein paar zusätzliche Paragrafen mit hinein (die so kein Mensch gefordert 
hat und auch wirklich kein Mensch braucht), um das in nationales Recht (das wohl auch nur die wenigsten unserer Politiker kennen) umzusetzen. 

Deutschland, das Land der Dichter und Denker … da denkt schon lange keiner mehr! 

Magazine mit zu hoher Kapazität und Salutwaffen erklärt man ganz einfach zu verbotenen Gegenständen, die damit in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskriminalamtes (BKA) fallen. Bei den Salutwaffen ist ja witzigerweise bereits jetzt schon das BKA (als Zulassungszeichen) drauf.
Da bekommen die Damen und Herren vom BKA in Zukunft ja noch ein zusätzliches Aufgabengebiet … für Millionen von Magazinen persönliche Ausnahmegenehmigungen zu schreiben und für 100.000e von Salutwaffen. 
Vielleicht hätte man da im gutsortierten Fachhandel einmal nachfragen sollen, wie viele von solchen Teilen innerhalb der vergangenen 40 Jahren über den Tisch völlig frei verkäuflich (Salutwaffen ab 18 Jahren) ihren Besitzer gewechselt haben. 

Da wird es dem BKA jetzt nicht langweilig und die haben sich bestimmt schon lange darauf gefreut. Haben die im Kerngeschäft eigentlich nichts anderes zu tun? Das organisierte Verbrechen zu bekämpfen? Oder gar Terroristen jagen? Dafür bleibt jetzt allerdings wohl keine Zeit mehr. 

Es ist noch gar nicht so lange her, da hat unsere Bundesregierung ausgemusterte G3 Magazine tonnenweise zum Schrottpreis verkauft, weil die Bundeswehr ein neues Gewehr – das G36 – bekommen hat. In einem ganz anderen Kaliber (.223) und da passten ja schließlich auch die alten G3 Magazine (.308) nicht mehr. War eine ganz logische Entscheidung – und ich muss sagen: Ich hätte das nämlich auch so gemacht!
Diese Magazine wanderten dann ganz offiziell in den freien Handel, und nachdem es sich dabei nicht um ein wesentliches Teil einer Schusswaffe handelt, konnten die Magazine dann auch von jedem Mann, jeder Frau und sogar Kindern und Jugendlichen gekauft werden. Da hat sich der Papa bestimmt darüber gefreut, dass er so ein schönes G3 Magazin einfach so kaufen konnte, weil es ihn an seine Dienstzeit bei der Bundeswehr erinnert hat. Es wäre in Anbetracht der geplanten Änderung des Waffengesetzes eigentlich ganz nett, wenn die Bundesregierung diese Magazine wieder zurückkaufen würde, aus Privatbesitz (!) und das nicht zum Tonnenpreis, sondern zum Stückpreis von 100 Euro! Ist doch ein guter Vorschlag …oder??
Und das mit den Deko-Waffen, die in Zukunft erwerbsscheinpflichtig sein sollen, ist doch wohl auch nur ein Witz? 

Das deutsche Waffengesetz ist im Rahmen der demokratischen Rechtsordnung bereits in seiner 
momentanen Entfaltung als grenzwertig zu bezeichnen. Jetzt soll da noch das i-Tüpfelchen draufgesetzt werden: Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz trifft und enteignet die Personen, die als gesetzestreue Bürger Stütze des Staates sind. Damit erreicht das deutsche Waffengesetz den Punkt, der es insgesamt verfassungswidrig macht. Es ist in der Tat zwischenzeitlich bereits so weit, dass man mit dem Deutschen Waffengesetz das Bundesverfassungsgericht bemühen müsste, oder lieber gleich den Europäischen Gerichtshof, denn die haben dann ihre eigene EU-Feuerwaffenrichtlinie wieder auf dem Tisch. 

Viele Grüße Ihr Andreas Knoch