High Noon (12 Uhr mittags): Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz ist beschlossene Sache

Freitag, der 13. Dezember 2019 – kein guter Tag für Legalwaffenbesitzer: Der Bundestag hat in der 2. und 3. Lesung das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen. Gähnende Leere herrscht im Parlament – wahrscheinlich ist ein Großteil der Abgeordneten schon in die Mittagspause gegangen oder hat sich in das wohlverdiente Wochenende verabschiedet. Mehr als 100 Abgeordnete sitzen da nicht!

Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition CDU/CSU und SPD, gegen die Fraktionen der AfD und der FDP verabschiedet. Die Fraktionen der Grünen/Bündnis 90 und der Linken enthielten sich, da ihnen der Gesetzesentwurf nicht weit genug ging.

Hier eine kleine Zusammenfassung aus der zuvor heftig geführten Debatte (in der Reihenfolge der Redner):

Bundestags Vizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) eröffnete die Aussprache, für die lediglich eine halbe Stunde Zeit angesetzt war.

Marc Henrichmann (CDU/CSU) fasste als Berichtserstatter eingangs die Aussprache des Innenausschusses zum Sachverhalt noch einmal zusammen. Dabei erwähnte er auch die zukünftige Obergrenze (zehn) für Einträge in gelben WBKs für Sportschützen. Bei der Bedürfnisprüfung sei eine gute Lösung gefundenen worden mit der die Verbände und Sportschützen zufrieden seien. Bei der Magazinregelung werde zur Feststellung der Magazinkapazität jetzt die herstellerbezogene Kaliberangabe verwendet. Kritisch äußerte Heinrichmann sich zum Einsatz von Nachtzieltechnik bei Jägern, die seiner Meinung nach allerdings „jagdlich nicht relevant“ sei.

Martin Hess (AfD) kritisierte den politischen Aktionismus, der sicherlich nicht zu einer Erhöhung der inneren Sicherheit führen werde. Zudem bemängelte er, dass die Meinungen der Experten im Gesetzgebungsverfahren nun so gut wie gar nicht berücksichtigt worden waren. Des Weiteren sprach er sich gegen Waffenverbotszonen aus, da dies ein Misstrauen gegenüber den Bürgern zum Ausdruck brächte. Für die Messer-Kriminalität machte Hess die „verheerende Migrationspolitik“ der Bundesregierung verantwortlich. Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz lehne die AfD-Fraktion im Bundestag geschlossen ab.

Helge Lindh (SPD) führte aus, das Prepper, Reichsbürger und Selbstverwalter keine Waffen horten und sammeln dürften. Er wolle keine „amerikanischen Verhältnisse“. Waffen gehörten reguliert, ansonsten spiele man mit Menschenleben. Lindh empörte sich geradezu über die vielen Beschwerden von Bürgern, die es im Bundestag gehagelt hatte. Dadurch lasse er sich nicht davon abbringen, „souveräne, eigenständige Entscheidungen“ zu treffen. Er führte weiter aus, dass man die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie nur als Rahmen sehe und die Möglichkeit nun genutzt habe, „im Sinne rechtschaffener Bürger“ ein strengeres Waffengesetz einzuführen.

Konstantin Kuhle (FDP) wertete die vielen schriftlichen Beschwerden als legitime Kritik, da der erste Gesetzesentwurf weit über das Ziel hinausgeschossen sei! Kuhle monierte die lange Dauer zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie und zeigte Verständnis für die Verbände, die sich seiner Meinung nach zurecht über den viel dikutierten Referentenentwurf beschwerten. In Anbetracht der deutlichen Verbesserung bei der Bedürfnispraxis, vermisste er rechtssichere Ausnahmeregelungen im Bereich der „großen“ Magazine. Damit sei keine Rechtssicherheit mehr gegeben, und somit ein Grund zur Ablehnung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes.

Martina Renner (Die Linke) machte sich nach dem Motto „weniger Waffen – mehr Sicherheit“ stark für eine strikte Beschränkung von Waffen. Dabei führte sie „hohe Zahlen“ bei Straftaten mit legalen Schusswaffen an. Verschärfungen des Waffengesetzes stehe sie aufgeschlossen gegenüber, wobei das Waffengesetz schwer nachvollziehbar sei und der Gesetzesentwurf nicht ausreichend. Einen lebenslangen Bedürfnisnachweis sah sie schon für erforderlich an – die Regelabfrage beim Verfassungsschutz allerdings nicht.

Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, dass Deutschland nicht eines der strengsten, sondern eines der kompliziertesten Waffengesetze der Welt habe. Dazu hätten in der Vergangenheit auch Einzelfallentscheidungen geführt, mit denen man möglichst vielen Bürgern Rechnung tragen wollte. Dies könne so nicht weitergehen. Nach wie vor gebe es „hohe Zahlen“ für Tötungsdelikte mit legalen Schusswaffen, die jedoch nur auf Schätzungen beruhten. Die Bundesregierung habe ihrer Meinung nach zu wenig gegen Rechtsextremisten unternommen. Die aktuelle Gesetzesfassung sehe auch sie als nicht ausreichend an.

Mario Mieruch (fraktionslos) bemängelte fehlende Definitionen im Gesetzestext und bezweifelte den generellen Erfolg, der durch die Verschärfung des Waffengesetzes erreicht werden soll. Dies sei ein Paradebeispiel für umgekehrten Bürokratieabbau. Großbritannien und Dänemark seien mit ähnlichen Vorhaben wirkungslos gescheitert. Einen Blick hatte er auch auf das Immaterielle UNESCO Kulturerbe des Schützenwesens in Deutschland gerichtet. Seinen Kollegen aus der CDU/CSU-Fraktion wünschte er viel Erfolg, wenn diese in ihre Wahlkreise zurückkehren und den Jägern und Sportschützen ihre Zustimmung zur Waffenrechtsänderung erklären müssen.

Andrea Lindholz (CDU/CSU), die Vorsitzende des Innenausschusses, bedankte sich für konstruktive Rückmeldungen der Bürger und Verbände zum Thema. Erspart sei den deutschen Legalwaffenbesitzern geblieben: die verpflichtende MPU und zeitliche Befristung jedes Bedürfnisses. Die Regelabfrage beim Verfassungsschutz sei Wunsch aller Bundesländer gewesen und die Errichtung von Waffenverbotszonen ebenfalls. Letzteres bliebe jedoch den Ländern überlassen. Auch sie erwähnte die Obergrenze von zehn Waffen auf der gelber WBK. Als Begründung führte sie den Mordfall Lübke an, wobei einer der Tatverdächtigen über 50 Waffen besessen haben soll. Die Sportschützen in Lindholz‘ Wahlkreis hätten ihrem Empfinden nach übrigens Verständnis für die Einführung der Maximalzahl.

Das Gesetz bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates und tritt anschließend nach der Unterzeichnung des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Freitag, der 13. – kein guter Tag für Legalwaffenbesitzer