Schriftliche Beschwerde eingereicht gegen den Gesetzesentwurf des 3.
Waffenrechtsänderungsgesetzes, Drucksache Nr. 19/13839
bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages der Parteien AfD, CDU,
CSU, FDP, SPD (in alphabetischer Reihenfolge) und den fraktionslosen.


Pro Schießsport International e.V. (PSI)
Präsident Andreas Knoch
Max-Reger-Straße 6
93413 Cham
Telefon 09971/6667, eMail: knoch.a@web.de

Cham, 28.10.2019



An alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1

11011 Berlin




3. Waffenrechtsänderungsgesetz, Drucksache Nr. 19/13839


Sehr geehrte Damen und Herren, werte Volksvertreter!

Einheitliche Standards in der Sicherheitspolitik werden von der EU
gefordert, dazu gehört selbstverständlich auch das Waffenrecht. Das ist
ja alles schön und gut und auch richtig so.
Aber die Umsetzung der Vorgaben der Vereinten Nationen und der
EU-Kommission soll  dazu missbraucht werden, eine über die Maße
geforderte Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland einzuführen.
Während andere Länder, wie beispielsweise unser Nachbarland Tschechien,
das Recht auf Waffenbesitz in ihre Verfassung schreiben, wird
hierzulande am Erhalt des Deutschen Kulturerbes gekratzt: Das Deutsche
Schützenwesen wurde von der UNESCO 2015 in die Liste des Immateriellen
Kulturerbes aufgenommen. Damit steht die Bundesrepublik Deutschland
eigentlich in der Pflicht das Kulturerbe zu erhalten, zu pflegen und zu
fördern. Leider ist genau das Gegenteil der Fall!
Das Schützenwesen beinhaltet neben dem gelebten Brauchtum und Festen
natürlich auch das Schießen – den Schießsport nach klar reglementierten
und vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Richtlinien. Schützenvereine
sind ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens – sieht man sich
jedoch die immer restriktiver werdende Gesetzgebung an, dann kommt man
eher zu dem Schluss, dass Schützen ein „Auslaufmodell“ sind.
Schießsport ist Breitensport und es ist besonders wichtig, dass auch in
Deutschland der Schießsport in all seinen unterschiedlichen Facetten
erhalten bleibt!

Daher beschweren wir uns über die geplante Verschärfung des
Waffenrechts, wie sie im Gesetzentwurf des 3.
Waffenrechtsänderungsgesetzes, Drucksache Nr. 19/13839 zum Ausdruck kommt.
Der Gesetzesentwurf ist weder europarechtlich erforderlich, noch dazu
geeignet Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen. Der blinde
Aktionismus trifft lediglich Legalwaffenbesitzer –  gesetzestreue Bürger!

Wir fordern
    1. Die Vorgaben der Vereinten Nationen und der EU-Kommission so
schonend wie möglich in nationales Recht umzusetzen und den bewährten
Rechtsstand so weit wie möglich beizubehalten und das Waffengesetz zu
deregulieren und zu entbürokratisieren: Einer Stellungnahme der
Gewerkschaft der Polizei (GdP) kann unschwer entnommen werden, dass die
Kriminalitätsrate mit legal besessenen Schusswaffen gegen Null tendiert
(0,013 %).
    2. Das Bedürfnisprinzip nicht weiter auszuweiten: Die für das
Bedürfnis zum Besitz geforderten Trainingseinheiten sind für die meisten
Sportschützen – zumindest für diejenigen, die mehrere Disziplinen
beziehungsweise Wettkampfklassen schießen – auf alle Fälle mit Familie
und Beruf  nicht vereinbar. Die bisherigen Regelungen sind vollkommen
ausreichend!
    3. Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen von der Beschränkung der
Magazinkapazität (wie in anderen EU Ländern, welche die Vorgaben bereits
in nationales Recht umgesetzt haben) und insbesondere Bestandsschutz von
bisher erworbenen Magazinen mit höherer Magazinkapazität. Für einen
Neuerwerb sollten diese dann als erwerbsscheinpflichtig und nicht als 
verbotener Gegenstand eingestuft werden.
    4. Weiterhin freien legalen Besitz ohne Registrierungspflicht von
bisher nach zuvor geltendem Standard abgeänderten erworbenen
Dekorationswaffen, Deko-Teilesätzen und Salutwaffen: Die Problematik
ist  darin zu sehen, das bisher unbescholtene Bürger kriminalisiert
werden, da nach alter Gesetzeslage erwerbsscheinfreie Gegenstände
plötzlich erwerbsscheinpflichtig werden. Ein Großteil der Altbesitzer
wird  davon überhaupt nichts mitbekommen, dass sich waffenrechtlich
gravierende Änderungen ergeben haben und diese Gegenstände in Zukunft
auch weiterhin besitzen, ohne Erlaubnis, illegal und strafbewehrt.

Nur am Rande zum Thema Messerverordnung: Nichts gegen Verbotszonen für
Waffen jeglicher Art, denn z.B. vor oder in der Disco haben Waffen
nichts verloren; aber Sie können doch nicht den feschen Trachtenburschen
in ihren Lederbuxen  die „Nicker“ (so heißen die kleinen Messerchen mit
den Geweih- oder Rehlauf-Griffen) wegnehmen. Da schauen Sie Mal am
besten nach, wie das unser Nachbarland Österreich geregelt hat (aber
bitte fallen Sie nicht gleich in Ohnmacht!).
Übrigens, nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber: Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Zukunft  Kandidaten von
Parteien, deren Abgeordnete dem Gesetzesvorschlag in dieser Fassung
zustimmen werden, weder bei Kommunalwahlen, Landtags-, Bundestags- oder
Europawahlen eine Empfehlung zur Abgabe des Kreuzchens auf dem
Stimmzettel zukommen lassen können!
Wir würden uns über Ihre Rückmeldung in der Angelegenheit freuen und
wünschen weiterhin frohes Schaffen.
Mit freundlichen Grüßen

Andreas Knoch
1. Vorsitzender des PF01 Schießclub Oberpfalz Ost e.V. im BDS
Landesverband Bayern,
Präsident des Verbandes Pro Schießsport International e.V. (PSI)

Pro Schießsport International e.V. (PSI) setzt sich für den Erhalt von Schützenwesen, Schießsport und Brauchtum ein.

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