Da soll es doch tatsächlich Menschen geben, die sind nicht nur zur Drachenstichzeit ganz anders gewandet, wie im wirklichen Leben*.
In, zu der jeweiligen Epoche passenden Gewändern gehüllt, und mit voller Marschausrüstung bepackt, stellen diese Leute – zur eigenen Begeisterung und natürlich vor allem auch zur Begeisterung der großen Zuschauerschaft – Schlachten längst vergangener Zeiten nach. Mittelalter, Napoleonische Kriege, Gettysburg, Verdun oder D-Day.
Reenactment
heißt das ganze Spektakel auf Neudeutsch. Da spielen dann Amerikaner
die Deutschen und auch umgekehrt. Ein bischen verrückt mag das schon
sein … aber es kann ja jeder seine Freizeit gestalten, wie es ihm
gefällt, solange er keine Tankstellen überfällt.
Zuletzt
genannte Reenactorengruppen sind übrigens ebenfalls gar nicht so gut
auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie zu sprechen, weil sie ja die „Braut
des Soldaten“ jetzt selbst in der altbewährten „kastrierten
Version“ (deaktivierte Feuerwaffe) nicht mehr mitnehmen dürfen –
vor allem natürlich dann nicht, wenn die Schlacht gar im Ausland
stattfindet (in einen anderen Mitgiedstaat verbringen)!
Industrie
und Handel hat das Problem übrigens schon längst erkannt und
reguliert, denn es gibt zwischenzeitlich sogar K98er aus
Zinkdruckguss-Legierung.
Bitte
geben Sie allerdings Obacht, dass Ihnen ein solches Teil im
Schachtengetümmel nicht all zu oft herunterfällt, sonst sieht es
nämlich aus wie nach der Kapitulation!
Mir
sind da zuweilen übrigens auch etliche Sammler bekannt, die mangels
Erteilung einer „roten WBK“ (Waffenbesitzkarte für Sammler und
Sachverständige) ganz einfach über Jahrzehnte hinweg Deko- oder
Salutwaffen von kulturhistorischer Bedeutsamkeit zusammengetragenen
haben, die sie aber aufgrund der EU-Feuerwaffenrichtlinie nicht mehr
veräußern dürfen (Inverkehrbringung) und ihre Sammlungen somit
komplett monetär entwertet wurden.
Vielleicht
waren das ja einige der Sammler bereits gewohnt aus vorherigen
Fehlspekulationen am Aktienmarkt, bei denen letztendlich der Bankier
des Vertrauens Trost gespendet hatte mit den Worten: „Ihr Geld ist
nicht weg … das hat jetzt nur ein Anderer!“
Wer
beide vorstehenden Optionen für seine private Altersversorgung
gezogen hat, der dürfte allerdings in der Tat auch im wirklichen
Leben völlig pleite sein … immerhin gut, dass es noch die Tafel
gibt!
Pech
gehabt, erst falsch investiert und dann auch noch von der EU
enteignet.
Es
steht wohl außer Frage, dass das deutsche Waffengesetz europaweit
eines der strengsten ist. In Zeiten des RAF-Terrorismus entstanden!
Da wechselte es übrigens auch seinen Namen von …recht in
…gesetz.
Das
macht eigentlich schon einen gewaltigen Unterschied, da man mit einem
…recht doch auch Rechte verliehen bekommt oder diese zumindest
erwartet!
In
dieses strenge Gesetz(esstückwerk) wurden dann im Laufe der Jahre
immer mehr und noch strengere Paragrafen eingefügt und Verordnungen
dazu erlassen.
Das
3. Waffenrechtsänderungsgesetz (ich bitte darum, dieses vierteilige
Wortkonstrukt genau zu betrachten: im zweiten Teil befindet sich doch
tatsächlich jetzt urplötzlich wieder das Wort RECHT … nur wo ist
es denn, das Recht, das ist doch schon in der Vergangenheit
abhandengekommen ??) sieht für den Besitz dieses alten
(Entschuldigung, dass ich das jetzt hier Mal so deutlich sagen muss)
„Waffenschrottes“ (wenn auch oftmals von kulturhistorischer
Bedeutung) doch tatsächlich vor, dass man für selbigen eine
Waffenbesitzkarte beantragen muss, da nun erlaubnispflichtig. Und
Salutwaffen gleich zum Verbotenen Gegenstand deklariert ??? Und dass,
obwohl der Altbesitz sowohl von der EU-Deaktivierungsverordnung und
auch der EU-Feuerwaffenrichtlinie (mit der Ausnahme von
Inverkehrbringung oder Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat)
ausdrücklich ausgenommen ist.
Besser
ist da tatsächlich d’ran, wer auch richtig lesen kann …
Naja,
das verhält sich halt ganz einfach so, wie mit der Rente ab 70 …
das will in Wirklichkeit auch keiner – weder Sie selbst noch Ihr
Arbeitgeber!
Mit
40 dürfen Sie nicht … mit 50 können Sie … und ab 60 müssen Sie
leider: bei Rot über die Ampel gehen!
Sie sollen nämlich auch für Ihren alten „Waffenschrott“ überhaupt keine Waffenbesitzkarte beantragen … weil Sie den nämlich völlig entnervt lieber kostenlos und unverbindlich auf der nächsten Polizeistation oder bei dem zuständigen Ordnungsamt abgeben sollen! Das ist bestimmt auch besser so für alle Beteiligten, weil dann auch nicht so hohe Verwaltungskosten anfallen und vor allen Dingen völlig unnötige Arbeit bei den zuständigen Ordnungsämtern.
Bitte
passen Sie dabei allerdings auf, dass sie nicht in „Horstis
Lebendfalle“ tappen …
Völlig entnervt vergessen Sie wahrscheinlich auch, dass es sich bei ihren bisweilen geliebten (Deko)-Sammlungsstücken sowieso nach geltendem Waffengesetz schon um Anscheinswaffen handelt, die zwischenzeitlich allerdings erlaubnispflichtige Schusswaffen sind. Da bekommen Sie dann anstelle eines Tickets wegen falsch Parkens gleich noch eine Anzeige wegen unerlaubten Führens von Schusswaffen.
Eine
Glosse aus dem alltäglichen Leben …
Viele Grüße, Ihr Andreas Knoch
Ach, das hätte ich jetzt doch in aller Eile fast vergessen: Innenminister Horst Seehofer will 2021 das Sprengstoffrecht ändern …
*
für alle weniger Kulturbeflissenen oder gar Auswärtige: Der
Drachenstich ist das älteste Volksschauspiel in Deutschland und
lockt alljährlich zehntausende Besucher nach Furth im Wald
(Landkreis Cham), das sich dann im tiefsten Mittelalter befindet.