Wettkampf in Tschechien

Am Samstag, 1. Juli, fand wieder der traditionelle Wettkampf zwischen dem Sportovne Strelecky Klub Kout na Sumave und dem Schießclub Oberpfalz Ost statt. Geschossen wurde ein Kombinationswettbewerb mit Langwaffen (Kleinkaliber) auf 50 Meter sowie mit Kurzwaffen (Großkaliber) auf 25 Meter Distanz. Insgesamt gingen 25 Schützen an den Start. Neben Pokalen für die besten Mannschaften und  Einzelschützen konnten sich alle Teilnehmer über Sachpreise freuen.

Im Mannschaftswettbewerb siegte der Schießclub Oberpfalz Ost mit 707 Ring (Johann Bucher, Heiko Bauernfeind, Daniel Krieger, Karl-Heinz Stich). Auf Platz zwei folgte die zweite Mannschaft des Schießclubs mit 602 Ring (Christian Schricker, Alexander Becker, Andreas Nauer, G.F.A. Fischer). Mit 567 Ring kam die erste tschechische Mannschaft auf Platz drei (Josef Dufek, Vaclav Toman, Vit Lasek, Jan Lasek).

Die besten Schützen in der Einzelwertung: 1. Johann Bucher (193 Ring), 2. Daniel Krieger (190), 3. G.F.A. Fischer (182), 4. Jan Lasek (180), 5. Vit Lasek (176), 6. Markus Thalhammer (168), 7. Karl-Heinz Stich (163), 8. Andreas Nauer (163), 9. Alexander Becker (161) und 10. Heiko Bauernfeind (161).

Schießclub zog Jahresbilanz

Bewährte Vorstandschaft bei Neuwahlen von der Versammlung im Amt bestätigt

Am Sonntag, 15. Januar, traf sich der Schießclub Oberpfalz Ost e.V. nach zweijähriger Corona-Zwangspause im Schützenstüberl der Schießanlage in Seugenhof zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen.

Im Anschluss an die Begrüßung durch ersten Vorsitzenden Andreas Knoch war das Totengedenken vor allem den verstorbenen Mitgliedern Uwe Göhrig, Willi Sterr und Alois Fischer gewidmet.

Nach Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde von der Versammlung  einstimmig über den Antrag beschlossen, § 9 der Satzung (Wahl der Kassenprüfer) ebenfalls zu ändern (Wahlmodus alle drei Jahre).

Schriftführer Martin Hartl verlas das Protokoll der Jahreshauptversammlung 2020.

Tagesordnungsgemäß hielt Knoch Rückblick auf die vergangenen Schießsportjahre. Die Corona Lockdowns 2020 und 2021 waren mit zahlreichen Einschränkungen im öffentlichen Leben verbunden und hatten das Vereinsleben fast zum Erliegen gebracht. Erst langsam erwachte der Schießsport wieder zum Leben – mit FFP2-Maske, 2G- oder 3G-Regelung und es konnten unter Auflagen Termine stattfinden. Erfreulich war, so Knoch, dass die Zahl der Mitglieder während der Pandemie nicht rückläufig, sondern ein Mitgliederzuwachs zu verzeichnen war.

2022 kehrte Normalität ein und es wurde wieder ein abwechslungsreiches Programm mit Kurz- und Langwaffen diesseits und jenseits der Grenze angeboten. Im April war auch eine Landesdelegiertenversammlung in Mallersdorf über die Bühne gegangen. Der Verein war durch ersten Vorsitzenden Knoch, Sportleiter Karl-Heinz Stich und Schatzmeister Götz  F.A. Fischer vertreten. Mit einigen Neuanschaffungen im Schießsportbereich und in der Verwaltung wurde vom Verein auch wieder in die Zukunft investiert, wie weiter zu erfahren war.

Zahlreiche Vereinsmitglieder waren bei den Vereins- und Bezirksmeisterschaften angetreten und hatten sich zum Teil für die Landes- und Deutschen-Meisterschaften qualifiziert.

Beteiligung bei den Meisterschaften:

Bezirksmeisterschaft 2020: 14 Starts,

Landesmeisterschaft 2020: 12 Starts,

Jubiläumsschießen 45 Jahre BDS 2020: 4 Starts,

Vereinsmeisterschaft 2021: 24 Starts,

Landesmeisterschaft 2021: 18 Starts,

Vereinsmeisterschaft 2022: 23 Starts,

Landesmeisterschaft 2022: 15 Starts,

Deutsche Meisterschaft 2022: 5 Starts.

Vorsitzender Knoch zollte den schießsportlichen Leistungen Respekt und wünschte weiterhin viel Erfolg. Zusammen mit Spartenleiter Andreas Seidl nahm er die Siegerehrung mit Verleihung der Urkunden und Auszeichnungen vor.

Zahlreiche Mitglieder hatten ihr Können über Kimme und Korn unter Beweis gestellt und sich zum Teil bis zur Deutschen Meisterschaft qualifiziert.

Ehrungen für langjährige treue Schützenkameradschaft:

Des Weiteren galt es langjährigen Mitgliedern für ihre Treue zum Verein zu danken. Urkunden und Ehrenzeichen für 10 Jahre erhielten Martin Hartl, Martin Haselsteiner, Daniel Krieger und Helmut Nothaas; für 30 Jahre: Alfons Geweth, Joachim Hofmann und Robert Krapfl.

Für langjährige Mitgliedschaft wurden unter anderem ausgezeichnet (v.l.): Martin Hartl (10 Jahre), Joachim Hofmann (30 Jahre), Daniel Krieger (10 Jahre) und Alfons Geweth (30 Jahre).

Der ausführliche Bericht von Schatzmeister Götz F.A. Fischer zeigte auf, dass der Verein gut gewirtschaftet hatte. Kassenprüfer Albert Decker bescheinigte ordnungsgemäße Buchführung, so dass einer Entlastung der Vorstandschaft nichts mehr im Wege stand.

Einige Satzungsänderungen standen nun ebenfalls noch auf der Tagesordnung (§ 8.3. und § 9 Neuwahlen nur noch alle drei Jahre sowie § 14 bei Auflösung geht das Vermögen des Vereins treuhänderisch an die Stadt Cham), die nach der Erläuterung durch den Vorsitzenden von der Versammlung einstimmig beschlossen wurden.

Die anschließenden Neuwahlen wurden vom Wahlausschuss, bestehend aus Markus Janousch und Herbert Heiland, routiniert durchgeführt, wobei die gesamte Vorstandschaft wieder ins Amt gewählt wurde. Erster Vorsitzender: Andreas Knoch; zweiter Vorsitzender: Johann Bucher; Sportleiter: Karl-Heinz Stich; Spartenleiter Kurzwaffe: Gerhard Seidl; Spartenleiter Langwaffe: Andreas Seidl; Schatzmeister: Götz F.A. Fischer; Schriftführer: Martin Hartl; Kassenprüfer: Albert Decker und Günter Schroller.

Abschließend gab es verschiedene Belange zu diskutieren, wobei erneut geplante Änderungen des Waffengesetzes im Mittelpunkt standen.

ÜBER KIMME UND KORN

Am Samstag, 18. Juli, fand der traditionelle Wettkampf zwischen dem Sportovne Strelecky Klub Kout na Sumave und dem Schießclub Oberpfalz Ost statt. Geschossen wurde ein Kombinationswettbewerb mit Langwaffen (VZ 58) auf 50 Meter sowie mit Kurzwaffen auf 25 Meter Distanz. Insgesamt gingen 27 Schützen an den Start. Neben Pokalen für die besten Mannschften und Einzelschützen konnten sich alle Teilnehmer über Sachpreise freuen.

Im Mannschaftswettbewerb siegten die Gastgeber mit 796 Ring (Vaclav Toman, Vit Lasek, Jiri Haska, Jan Zdenek) und der Schießclub landete mit 790 Ring auf Platz zwei (Johann Bucher, Heiko Bauernfeind, Herbert Heiland, Sabine Heiland).

Die besten Schützen in der Einzelwertung: 1. Vit Lasek (228 Ring), 2. Heiko Bauernfeind (221), 3. Karl-Heinz Stich (218), 4. Jiri Haska (216), 5. Andreas Knoch (202), 6. Daniel Krieger (200), 7. Sabine Heiland (194), 8. Johann Bucher (191), 9. Herbert Heiland (184) und 10. Jan Zdenek (183).

Vorstandschaft bei Neuwahlen im Amt bestätigt

Überschattet war die Jahreshauptversammlung vom 3. Waffenrechtsänderungsgesetz

Zur Jahreshauptversammlung traf sich der Schießclub Oberpfalz Ost e.V. am Sonntag, 12. Januar 2020, in der Kellerschenke in Furth im Wald. Im Anschluss an die Begrüßung führte der ersten Vorsitzende Andreas Knoch im Totengedenken das deutsche Waffengesetz auf: „verstorben am Freitag, 13. Dezember 2019. Die Beisetzung fand ohne große Anteilnahme der Bevölkerung am 20. Dezember 2019 in Berlin statt …“

Nach Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit verlas Schriftführer Martin Hartl das Protokoll zur Jahreshauptversammlung des Vorjahres. In seinem Jahresbericht gab Knoch einen Einblick in das abgelaufene Schießsportjahr. Zahlreiche sportliche- und gesellschaftliche Termine gab es zu absolvieren. Am Dreikönigstag 2020 waren die Kassenprüfer Albert Decker und Günter Schroller im Hause G.F.A. Fischer zur Kassenprüfung angetreten. Der erste Vorsitzende war zur Vervollständigung der Runde ebenfalls zugegen.

Auf der Jahreshauptversammlung am 14. Januar im Hotel Hohenbogen in Furth im Wald bescheinigten die Kassenprüfer ordnungsgemäße Buchführung, so dass der Entlastung der Vorstandschaft nichts im Wege stand. Bei der Jahresabschlussfeier mit den tschechischen Schützenkollegen am 19. Januar in Seugenhof war für Speis und Trank der zahlreichen Gäste bestens gesorgt. Im März führte der Weg von drei Abgeordneten des Vereins zur  Landesdelegiertenversammlung nach  Bad Abbach. G.F.A. Fischer, Karl-Heinz Stich und der erste Vorsitzende nahmen an der Landesdelegiertenversammlung teil. Neben Ausführungen zur Datenschutzverordnung stand natürlich die Änderung des Waffengesetzes zur Debatte. Der diesbezüglich vorgelegte Referentenentwurf war ganz einfach ausgedrückt Schrott und die diesbezüglichen Ausführungen des BDS Präsidenten Fritz Gepperth ließen schon im Vorfeld nichts Gutes erahnen.

Schießsportliche Erfolge

Bei der Vereinsmeisterschaft waren 21 Starts zu verzeichnen (Vorjahr 27).

An der Landkreismeisterschaft in Kurz- und Langwaffe nahmen 27 Starter teil (Vorjahr 28). KW: 10 Starts, DSG: 17 Starts.

Sehr gut angenommen – auch von den anderen Vereinen – war wieder das DSG-/Ordonnanzgewehrschießen in Seugenhof mit insgesamt 33 Schützen aus 8 verschiedenen Vereinen (wie Vorjahr).

Bei Kurzwaffe konnte mit insgesamt 79 Starts eine enorme Steigerung erzielt werden (Vorjahr 53). Damit wurde die magische 100er Marke bei den Landkreismeisterschaften endlich geknackt: Es waren 107 Starts.

Bei der Bezirksmeisterschaft Ende Januar, Anfang Februar war der Schießclub mit 30 Starts vertreten (Vorjahr 21).

Bei der Landesmeisterschaft mit 19 Starts, in 15 Disziplinen beziehungsweise Wertungsklassen (Vorjahr 17 Klassen).

2 Schützinnen und 1 Schütze vertraten den Verein bei der Deutschen Meisterschaft  in 3 Wertungsklassen.

Ende Juni, Anfang Juli beteiligten sich zahlreiche Schützen des Vereins bei einem Preisschießen der PG Cham – geschossen wurde auf Fallscheibe sowie Kegel auf Zeit.

Am Samstag, 27. Juli 2019, ging der traditionelle Wettkampf in drei Disziplinen zwischen dem Sportovně-Střelecký Klub Kout na Šumavě und dem Schießclub Oberpfalz Ost e.V. über die Bühne. Neben Großkaliber-Kurzwaffe auf 25 Meter-Distanz stand unter anderem Schießen mit dem VZ 58 (7,62x39mm) auf 50 Meter auf dem Programm. Insgesamt 24 Schützen beteiligten sich an dem grenzüberschreitenden Wettbewerb. Für die drei erstplatzierten Mannschaften sowie Einzelschützen standen Pokale zur Verfügung. Des Weiteren gab es zahlreiche Sachpreise zu gewinnen.

Ein leidiges Thema war erneut, dass das Vereins Schießsport-Equippment in Tschechien, vor allem die Pepper-Popper, laufend von anderen Schützen beschädigt wurden. Deshalb wird in Zukunft das Equippment nach dem Schießen wieder mit nach Hause genommen. Dafür wurde ein Fahrzeug-Anhänger angeschafft. Das größte Ärgernis des Jahres war allerdings das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz. Es gab allen Grund sich darüber zu beschweren und so erhielten alle Bundestagsabgeordneten – mit Ausnahme der Abgeordneten der Parteien Grüne und Linke – Ende Oktober 2019 von Vorsitzendem Knoch (in seiner Eigenschaft als Präsident von Pro Schießsport International e.V.) ein Beschwerdeschreiben zugeschickt: 564 an der Zahl. Reaktionen blieben daraufhin natürlich nicht aus, wobei auch zahlreiche positive Rückmeldungen von Abgeordneten eingingen. Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde dann am 13. Dezember 2019 mit den Stimmen der Regierungskoalition CDU/CSU und SPD, gegen die Fraktionen der AfD und der FDP verabschiedet. Die Fraktionen der Grünen/Bündnis 90 und der Linken enthielten sich, da ihnen der Gesetzesentwurf nicht weit genug ging.

Nach seinen Ausführungen zollte Vorsitzender Knoch den schießsportlichen Leistungen Respekt und wünschte weiterhin viel Erfolg. Zusammen mit Sportleiter Karl-Heinz Stich nahm er die Siegerehrung  der Meisterschaften vor.

Der ausführliche Kassenbericht von Götz Friedrich-August Fischer zeigte auf, dass der Verein gut gewirtschaftet hatte.  Kassenprüfer Albert Decker bescheinigte ordnungsgemäße Buchführung, so dass einer Entlastung der Vorstandschaft nichts im Wege stand. Neuwahlen standen ebenfalls auf dem Programm, bei denen die bewährte Vorstandschaft von der Versammlung einstimmig wieder ins Amt gewählt wurde. Als Wahlausschuss fungierten Markus Janousch und Josef Baumann.

Erster Vorsitzender: Andreas Knoch; zweiter Vorsitzender: Johann Bucher; Sportleiter: Karl-Heinz Stich; Spartenleiter Kurzwaffe: Gerhard Seidl; Spartenleiter Langwaffe: Norbert Peldszus; Schatzmeister: Götz Friedrich August Fi­scher und Schriftführer: Martin Hartl. Als Kassenprüfer fungieren wieder Albert Decker und Günter Schroller.

Nach Ausführungen über verschiedene Belange, wobei die Änderungen des Deutschen Waffenrechts im Mittelpunkt standen, wurde der offizielle Teil der Versammlung abgeschlossen.

Änderungen im neuen deutschen Waffengesetz 2020 (Stand 20.12.2019)

1. Verbot von Magazinen (und Magazingehäusen) für Zentralfeuermunition mit hoher Kapazität (über 20 Schuss bei Kurzwaffen, über zehn Schuss bei Langwaffen). Ist das entsprechende Magazin vor dem 13. Juni 2017 erworben worden, kann es innerhalb Jahresfrist bei der zuständigen Erlaubnisbehörde angemeldet und weiterhin besessen werden. Die Behörde hat dem Anzeigenden dafür eine entsprechende Anzeigebescheinigung auszustellen.

Bei Erwerb nach dem 13. Juni 2017 kann das Magazin bei der Polizei- oder Erlaubnisbehörde (Transportvorschriften beachten!) abgegeben werden oder ein Antrag beim Bundeskriminalamt (BKA) gestellt werden (§ 58 mit Verweis auf § 40).

Die Magazinregelung gilt nur für Wechselmagazine von Kurz- und Langwaffen. Fest eingebaute Magazine von Repetierwaffen aller Art sind davon nicht betroffen (z.B. Vorderschafts- und Unterhebel Repetierer). Selbstlade-Kurz- und Langwaffen mit fest eingebauten Magazinen und höherer Magazinkapazität zählen zu den verbotenen Waffen.

Double use Magazine: ein Wechselmagazin das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn der Besitzer nicht gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann.

Positiv ist, dass für die Bemessung der Magazinkapazität das Kaliber der Herstellerangabe verwendet wird.

2. Bei der Bedürfnisbewilligung wird künftig unterschieden nach Bedürfnis zum Erwerb (die bisherige 12/18-Regelung bleibt bestehen) und Bedürfnis zum Besitz. Eine verpflichtende Kontrolle seitens der Behörde besteht nach fünf und zehn Jahren.

3. Bedürfnis zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen innerhalb der ersten zehn Jahre mit an jede Waffenart (Lang- beziehungsweise Kurzwaffe) geknüpften Schießnachweisen (ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro Jahr) innerhalb der letzten 24 Monate vor Bedürfnisprüfung. Nach zehn Jahren reicht eine Bescheinigung des Vereins über Mitgliedschaft.

4. Zur Prüfung der Erlaubnis bei Erstantrag oder Folgeprüfung kann die Waffenbehörde künftig zur Sachverhaltsaufklärung in begründeten Einzelfällen auch das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder Erlaubnisinhabers verlangen. Dies insbesondere, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit oder der persönlichen Eignung bestehen.

5. Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen etc. im Waffengesetz und im Sprengstoffrecht. Voraussetzung des Verlustses der Zuverlässigkeit ist dabei nicht die Mitgliedschaft in einer Vereinigung mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen (die Vereinigung muss auch nicht verboten sein); es genügt alleine die Unterstützung.

6. Die gelbe Waffenbesitzkarte (für Sportschützen) wird beschränkt auf maximal zehn Waffen. Dieser Punkt war im 3. Waffenrechtsänderungsgesetz nicht ansatzweise angedeutet worden, wäre durch die EU-Richtlinie auch nicht erforderlich gewesen und stellt eine Verschärfung des ohnehin schon restriktiven deutschen Waffengesetzes dar. Horten und Ansammeln von Schusswaffen war bereits nach dem bisher geltenden Waffengesetz verboten! Ein Bedürfnisgrund musste auch in der Vergangenheit für jede auf die gelbe Waffenbesitzkarte erworbene Schusswaffe vorhanden sein.

7. Die Schießstandüberprüfung hat durch einen Sachverständigen alle vier Jahre zu erfolgen bei Schießständen für erlaubnispflichtige Waffen und alle sechs Jahre bei Schießständen für nicht erlaubnispflichtigen Waffen.

8. Ermächtigung für die Bundesländer zur Festlegung von Ausbildungskriterien für Schießstandsachverständige.

9. Salutwaffen werden erwerbscheinpflichtig beziehungsweise als verbotener Gegenstand eingestuft, je nachdem, ob die umgebaute Waffe zuvor als erwerbscheinpflichtig oder als verbotener Gegenstand eingestuft war. Eine zur Salutwaffe umgebaute verbotene Schusswaffe (Kategorie A der EU-Feuerwaffenrichtlinie/§ 58 mit Verweis auf § 40) bleibt daher verboten, eine ehemals erlaubnispflichtige Schusswaffe bleibt erlaubnispflichtig. Für letztere werden Erlaubnisse unter erleichterten Voraussetzungen erteilt (keine Waffensachkundeprüfung erforderlich).

10. Nach früherem deutschen Recht unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die nicht die Anforderungen der EU Deaktivierungs-Verordnung erfüllen, werden künftig wie scharfe Schusswaffen behandelt. „Alt-Dekowaffen“ bleiben jedoch solange erlaubnis- und auch anzeigefrei, wie sie nicht den Besitzer wechseln. Erst bei einem Besitzwechsel (auch im Erbfall) oder bei dem Verbringen in einen anderen EU Mitgliedstaat müssen Alt-Dekowaffen nach den neuen Vorgaben nachdeaktiviert werden. Für den Fall des Besitzerwechsels kann auch eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt werden, die unter erleichterten Voraussetzungen (keine Waffensachkundeprüfung erforderlich) erteilt wird.

Nach den Vorschriften der EU Deaktivierungs-Verordnung abgeänderte (unbrauchbar gemachte) Feuerwaffen, bleiben zwar erlaubnisfrei, der Neuerwerb muss künftig allerdings angezeigt werden.

Auch das Abhandenkommen von unbrauchbar gemachten Dekowaffen muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden.

11. Gehäuse und Griffstücke (upper- & lower receiver) sowie Verschlussträger von Langwaffen werden als wesentliche Teile von Schusswaffen eingestuft und sind somit erlaubnispflichtig.

12. Ermächtigung für die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen für Waffenverbotszonen. Dies auch, ohne dass es sich um einen Brennpunkt in Sachen Verbrechen handeln muss. Dort ist dann auch das Führen von Messern aller Art mit einer Klingenlänge ab vier Zentimetern verboten. § 42 regelt die Ausnahmen vom Verbot: Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Anwohner, Anlieger, Anlieferverkehr, nicht zugriffsbereiter Transport sowie Personen, die eine Waffe oder Messer in Zusammenhang mit Brauchtumspflege, Ausübung eines Sports oder des Berufes mit sich führen.

Allgemeiner Hinweis: Die Herstellung einer Waffe ohne Erlaubnis stellt eine Straftat nach § 52 Absatz 3 Nummer 3 des Waffengesetzes dar. Die Verbreitung von Waffenbauanleitungen, die sich erkennbar an Nichtberechtigte richten, kann – je nach Fallgestaltung – beispielsweise die Straftatbestände des § 91 (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat), § 111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) oder des § 130a des Strafgesetzbuchs (Anleitung zu Straftaten) verwirklichen.

Alle Angaben wie immer ohne Gewehr (Gewähr)

Andreas Knoch

1. Vorsitzender des PF01 Schießclub Oberpfalz Ost e.V. im BDS Landesverband Bayern,

Präsident des Verbandes Pro Schießsport International e.V. (PSI)

(seit über 40 Jahren ehrenamtlich tätig – und das nicht nur im Bereich des Schießsports)

Freitag, der 13. – kein guter Tag für Legalwaffenbesitzer

High Noon (12 Uhr mittags): Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz ist beschlossene Sache

Freitag, der 13. Dezember 2019 – kein guter Tag für Legalwaffenbesitzer: Der Bundestag hat in der 2. und 3. Lesung das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen. Gähnende Leere herrscht im Parlament – wahrscheinlich ist ein Großteil der Abgeordneten schon in die Mittagspause gegangen oder hat sich in das wohlverdiente Wochenende verabschiedet. Mehr als 100 Abgeordnete sitzen da nicht!

Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition CDU/CSU und SPD, gegen die Fraktionen der AfD und der FDP verabschiedet. Die Fraktionen der Grünen/Bündnis 90 und der Linken enthielten sich, da ihnen der Gesetzesentwurf nicht weit genug ging.

Hier eine kleine Zusammenfassung aus der zuvor heftig geführten Debatte (in der Reihenfolge der Redner):

Bundestags Vizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) eröffnete die Aussprache, für die lediglich eine halbe Stunde Zeit angesetzt war.

Marc Henrichmann (CDU/CSU) fasste als Berichtserstatter eingangs die Aussprache des Innenausschusses zum Sachverhalt noch einmal zusammen. Dabei erwähnte er auch die zukünftige Obergrenze (zehn) für Einträge in gelben WBKs für Sportschützen. Bei der Bedürfnisprüfung sei eine gute Lösung gefundenen worden mit der die Verbände und Sportschützen zufrieden seien. Bei der Magazinregelung werde zur Feststellung der Magazinkapazität jetzt die herstellerbezogene Kaliberangabe verwendet. Kritisch äußerte Heinrichmann sich zum Einsatz von Nachtzieltechnik bei Jägern, die seiner Meinung nach allerdings „jagdlich nicht relevant“ sei.

Martin Hess (AfD) kritisierte den politischen Aktionismus, der sicherlich nicht zu einer Erhöhung der inneren Sicherheit führen werde. Zudem bemängelte er, dass die Meinungen der Experten im Gesetzgebungsverfahren nun so gut wie gar nicht berücksichtigt worden waren. Des Weiteren sprach er sich gegen Waffenverbotszonen aus, da dies ein Misstrauen gegenüber den Bürgern zum Ausdruck brächte. Für die Messer-Kriminalität machte Hess die „verheerende Migrationspolitik“ der Bundesregierung verantwortlich. Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz lehne die AfD-Fraktion im Bundestag geschlossen ab.

Helge Lindh (SPD) führte aus, das Prepper, Reichsbürger und Selbstverwalter keine Waffen horten und sammeln dürften. Er wolle keine „amerikanischen Verhältnisse“. Waffen gehörten reguliert, ansonsten spiele man mit Menschenleben. Lindh empörte sich geradezu über die vielen Beschwerden von Bürgern, die es im Bundestag gehagelt hatte. Dadurch lasse er sich nicht davon abbringen, „souveräne, eigenständige Entscheidungen“ zu treffen. Er führte weiter aus, dass man die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie nur als Rahmen sehe und die Möglichkeit nun genutzt habe, „im Sinne rechtschaffener Bürger“ ein strengeres Waffengesetz einzuführen.

Konstantin Kuhle (FDP) wertete die vielen schriftlichen Beschwerden als legitime Kritik, da der erste Gesetzesentwurf weit über das Ziel hinausgeschossen sei! Kuhle monierte die lange Dauer zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie und zeigte Verständnis für die Verbände, die sich seiner Meinung nach zurecht über den viel dikutierten Referentenentwurf beschwerten. In Anbetracht der deutlichen Verbesserung bei der Bedürfnispraxis, vermisste er rechtssichere Ausnahmeregelungen im Bereich der „großen“ Magazine. Damit sei keine Rechtssicherheit mehr gegeben, und somit ein Grund zur Ablehnung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes.

Martina Renner (Die Linke) machte sich nach dem Motto „weniger Waffen – mehr Sicherheit“ stark für eine strikte Beschränkung von Waffen. Dabei führte sie „hohe Zahlen“ bei Straftaten mit legalen Schusswaffen an. Verschärfungen des Waffengesetzes stehe sie aufgeschlossen gegenüber, wobei das Waffengesetz schwer nachvollziehbar sei und der Gesetzesentwurf nicht ausreichend. Einen lebenslangen Bedürfnisnachweis sah sie schon für erforderlich an – die Regelabfrage beim Verfassungsschutz allerdings nicht.

Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, dass Deutschland nicht eines der strengsten, sondern eines der kompliziertesten Waffengesetze der Welt habe. Dazu hätten in der Vergangenheit auch Einzelfallentscheidungen geführt, mit denen man möglichst vielen Bürgern Rechnung tragen wollte. Dies könne so nicht weitergehen. Nach wie vor gebe es „hohe Zahlen“ für Tötungsdelikte mit legalen Schusswaffen, die jedoch nur auf Schätzungen beruhten. Die Bundesregierung habe ihrer Meinung nach zu wenig gegen Rechtsextremisten unternommen. Die aktuelle Gesetzesfassung sehe auch sie als nicht ausreichend an.

Mario Mieruch (fraktionslos) bemängelte fehlende Definitionen im Gesetzestext und bezweifelte den generellen Erfolg, der durch die Verschärfung des Waffengesetzes erreicht werden soll. Dies sei ein Paradebeispiel für umgekehrten Bürokratieabbau. Großbritannien und Dänemark seien mit ähnlichen Vorhaben wirkungslos gescheitert. Einen Blick hatte er auch auf das Immaterielle UNESCO Kulturerbe des Schützenwesens in Deutschland gerichtet. Seinen Kollegen aus der CDU/CSU-Fraktion wünschte er viel Erfolg, wenn diese in ihre Wahlkreise zurückkehren und den Jägern und Sportschützen ihre Zustimmung zur Waffenrechtsänderung erklären müssen.

Andrea Lindholz (CDU/CSU), die Vorsitzende des Innenausschusses, bedankte sich für konstruktive Rückmeldungen der Bürger und Verbände zum Thema. Erspart sei den deutschen Legalwaffenbesitzern geblieben: die verpflichtende MPU und zeitliche Befristung jedes Bedürfnisses. Die Regelabfrage beim Verfassungsschutz sei Wunsch aller Bundesländer gewesen und die Errichtung von Waffenverbotszonen ebenfalls. Letzteres bliebe jedoch den Ländern überlassen. Auch sie erwähnte die Obergrenze von zehn Waffen auf der gelber WBK. Als Begründung führte sie den Mordfall Lübke an, wobei einer der Tatverdächtigen über 50 Waffen besessen haben soll. Die Sportschützen in Lindholz‘ Wahlkreis hätten ihrem Empfinden nach übrigens Verständnis für die Einführung der Maximalzahl.

Das Gesetz bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates und tritt anschließend nach der Unterzeichnung des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Und es begab sich zu einer Zeit …

Und es begab sich zu einer Zeit, als in Deutschland wieder einmal ein Waffengesetz geändert und beschlossen werden sollte …
Die hohen Richter in der EU hatten sich dazu entschlossen dem Treiben von bösen Menschen ein Ende zu schaffen … am besten sollten sie weg, die ganzen Waffen!! Dann hatte der König Wende-Drehofer Herodes seine Schergen im ganzen Lande ausgeschickt, um das angebliche 1:1-Gesetz
umzusetzen. Viele völlig unschuldige Menschen müssten unter seiner geforderten Gesetzgebung leiden und waren davon betroffen, denn sie hatten ja gar nichts Böses getan und beschwerten sich infolge dessen (nicht nur) bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Wäschekorbweise landeten Beschwerdebriefe in den vergangenen Wochen und Monaten tagtäglich nicht nur am Platz der Republik in Berlin, so dass
die Damschaften und Herrschaften der hohen Politik gar nicht mehr wussten, wo sie die Beschwerdeschreiben denn archivieren sollten (das haben die zwischenzeitlich schon geschafft), sondern auch in den Landesparlamenten.
Insgesamt hatten wir 564 Abgeordnete des Deutschen Bundestages (AfD, CDU, CSU, FDP, SPD, fraktionslose; in alphabetischer Reihenfolge) per Post angeschrieben mit einem persönlichen Anschreiben und der Bitte um
Rückantwort.
Des Weiteren erging in der Sache natürlich auch Mitteilung an unseren lieben Bayerischen Ministerpräsidenten und CSU Vorsitzenden Markus Söder mit der Bitte zur Einwirkung auf die Angelegenheit … und es wurde ja auch (und bitte, dass das keiner falsch versteht, denn keineswegs aufgrund unseres Schreibens ganz alleine … sondern aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden besorgter Bürger) auch ein entsprechender Dringlichkeitsbeschluss des Kabinetts an die Staatsregierung erlassen, dass zur Änderung des Waffengesetzes vom Deutschen Bundestag keine über die zwingenden Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinausgehenden Verschärfungen des Waffenrechts (Drucksache 18/4563) aufgenommen werden sollen!! … schau mer mal, ob sie das auch tun werden !!

… und von vielen Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben wir auch eine Antwort erhalten. Teilweise leider nur standardisierte Rückantworten. Aber auch persönliche Stellungnahmen, mit sachverständigem Bezug zum Thema (angefangen von der Messerverordnung über Dekorationswaffen bis hin zu den für derzeit betroffenen (zu) großen Magazinen, wofür ich mich herzlich bedanken möchte. Selbst standardisierten Schreiben (z.B. aus der CDU/CSU Fraktion) war dabei allerdings deutlich zu entnehmen, dass eine Verschärfung des Waffengesetzes für Legalwaffenbesitzer „über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie“ (parteieigenen Angaben zufolge) nicht erfolgen wird. Die FDP ging darüber sogar noch hinaus und hat hierbei zahlreiche Bereiche – vor allem, was den Altbesitz anbelangt – noch wesentlich besser im Focus gehabt. Die Abgeordneten der AfD sind durchwegs generell gegen eine Verschärfung des Waffengesetzes – mit teilweise sehr guten Eigenbeiträgen – und werden das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vermutlich sowieso ablehnen. So, verbleibt nach wie vor nur noch die SPD im Deutschen Bundestag, von der wir leider bis heute keine Stellungnahme erhalten haben, was ich allerdings alles äußerst unhöflich erachte, wenn schon persönlich bei den Abgeordneten der Partei nachgefragt wird!! Die SPD-Kollegen im Bayerischen Landtag waren da übrigens viel gesprächiger … und – trotz mangelndem Sachverstand – viel schreibfreudiger. Von der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKEN hatte ich trotzdem eine Stellungnahme über deren Kreisverband eingefordert … und das war ja, wie angedacht … gut dass wir uns das Porto gespart haben. BÜNDNIS 90/GRÜNE ebenso, da warte ich ja immer noch auf eine Antwort …

An vorher getroffenen Aussagen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages wird man dann ja hoffentlich wohl feststellen können, wie weit man seinen Politikern auch in Zukunft Vertrauen schenken kann !!

Die Drucksache 19/15875 des Ausschusses für Inneres und Heimat zur Stellungnahme (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat/4. Ausschuss vom 11. Dezember 2019) steht jetzt online auf den Seiten des Deutschen Bundestages! Na dann Mal Prost, Mahlzeit …

Von einer Petition 100913, die sich gegen das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz ausspricht, ist – obwohl das Quorum von 50.000 Mitzeichnern seit Montag erreicht ist – zwischenzeitlich immer noch nichts in den geheiligten Hallen des Parlamentes zu hören. Na ja es ist ja schließlich auch nur eine Bitte vom armen Volk an die hohe Politik …
Als 28. Petition von über 266.000 eingereichten Petitionen, die seit 1980 das Quorum überhaupt erreicht haben, möchte ich mich übrigens bei den beiden Herren (die Namen habe ich jetzt hier mal aus datenschutzrechtlichen Gründen weggelassen), die diese Petition eingereicht haben, recht herzlich bedanken, denen ich für ihren Einsatz um den Erhalt des Schießsports, Schützenwesens und des Brauchtums eine
Auszeichnung zukommen lassen werde.

Ich habe nämlich so langsam das Gefühl, dass da wohl der Seismograf, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet, nicht so richtig ausgeschlagen hat … Engagement im Ehrenamt ist heutzutage keineswegs mehr selbstverständlich, ansonsten hätten über 1.000.000 Mitzeichner in der Petition stehen müssen !! Das ist leider nur dem Konkurrenzverhalten der Verbände und Vereine geschuldet, was vor allem an den Hauptamtlichen liegt. Geht’s halt zum Sammeln liebe Leut !!

Das ist wirklich ein schießsportliches Trauerspiel !!

Man sieht sich immer zweimal im Leben – das nächste Mal sicherlich an der Urne … ein Schelm ist, wer jetzt Böses denkt … an der Wahlurne natürlich !!

Ihnen, und Ihren Familienangehörigen wünsche eine frohe und besinnliche Zeit, bleiben Sie mir bitte gesund.

Ihr Andreas Knoch

Deutschland, das Land der Dichter und Denker

Man muss schon sagen, hierzulande herrscht auf alle Fälle eine sehr gut durchdachte Gesetzesstruktur. Es gibt ja nichts, aber auch wirklich gar nichts, was nicht schon irgendwie gesetzlich reglementiert wäre.
Angefangen von A, wie Antidiskriminierungsgesetz, bis hin zu Z, wie Zebrastreifenpigmentierung.Oder täusche ich mich da vielleicht? Da verpackt man doch im Bundesinnenministerium unter Vorsitz unseres werten Bundesinnenministers Horst Seehofer auch ganz schnell (nach über einem Jahr Bedenkzeit) noch eine EU-Feuerwaffenrichtlinie 
(die wohl dort niemand so richtig gelesen hat) in das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz und mogelt da ganz unauffällig gleich noch ein paar zusätzliche Paragrafen mit hinein (die so kein Mensch gefordert 
hat und auch wirklich kein Mensch braucht), um das in nationales Recht (das wohl auch nur die wenigsten unserer Politiker kennen) umzusetzen. 

Deutschland, das Land der Dichter und Denker … da denkt schon lange keiner mehr! 

Magazine mit zu hoher Kapazität und Salutwaffen erklärt man ganz einfach zu verbotenen Gegenständen, die damit in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskriminalamtes (BKA) fallen. Bei den Salutwaffen ist ja witzigerweise bereits jetzt schon das BKA (als Zulassungszeichen) drauf.
Da bekommen die Damen und Herren vom BKA in Zukunft ja noch ein zusätzliches Aufgabengebiet … für Millionen von Magazinen persönliche Ausnahmegenehmigungen zu schreiben und für 100.000e von Salutwaffen. 
Vielleicht hätte man da im gutsortierten Fachhandel einmal nachfragen sollen, wie viele von solchen Teilen innerhalb der vergangenen 40 Jahren über den Tisch völlig frei verkäuflich (Salutwaffen ab 18 Jahren) ihren Besitzer gewechselt haben. 

Da wird es dem BKA jetzt nicht langweilig und die haben sich bestimmt schon lange darauf gefreut. Haben die im Kerngeschäft eigentlich nichts anderes zu tun? Das organisierte Verbrechen zu bekämpfen? Oder gar Terroristen jagen? Dafür bleibt jetzt allerdings wohl keine Zeit mehr. 

Es ist noch gar nicht so lange her, da hat unsere Bundesregierung ausgemusterte G3 Magazine tonnenweise zum Schrottpreis verkauft, weil die Bundeswehr ein neues Gewehr – das G36 – bekommen hat. In einem ganz anderen Kaliber (.223) und da passten ja schließlich auch die alten G3 Magazine (.308) nicht mehr. War eine ganz logische Entscheidung – und ich muss sagen: Ich hätte das nämlich auch so gemacht!
Diese Magazine wanderten dann ganz offiziell in den freien Handel, und nachdem es sich dabei nicht um ein wesentliches Teil einer Schusswaffe handelt, konnten die Magazine dann auch von jedem Mann, jeder Frau und sogar Kindern und Jugendlichen gekauft werden. Da hat sich der Papa bestimmt darüber gefreut, dass er so ein schönes G3 Magazin einfach so kaufen konnte, weil es ihn an seine Dienstzeit bei der Bundeswehr erinnert hat. Es wäre in Anbetracht der geplanten Änderung des Waffengesetzes eigentlich ganz nett, wenn die Bundesregierung diese Magazine wieder zurückkaufen würde, aus Privatbesitz (!) und das nicht zum Tonnenpreis, sondern zum Stückpreis von 100 Euro! Ist doch ein guter Vorschlag …oder??
Und das mit den Deko-Waffen, die in Zukunft erwerbsscheinpflichtig sein sollen, ist doch wohl auch nur ein Witz? 

Das deutsche Waffengesetz ist im Rahmen der demokratischen Rechtsordnung bereits in seiner 
momentanen Entfaltung als grenzwertig zu bezeichnen. Jetzt soll da noch das i-Tüpfelchen draufgesetzt werden: Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz trifft und enteignet die Personen, die als gesetzestreue Bürger Stütze des Staates sind. Damit erreicht das deutsche Waffengesetz den Punkt, der es insgesamt verfassungswidrig macht. Es ist in der Tat zwischenzeitlich bereits so weit, dass man mit dem Deutschen Waffengesetz das Bundesverfassungsgericht bemühen müsste, oder lieber gleich den Europäischen Gerichtshof, denn die haben dann ihre eigene EU-Feuerwaffenrichtlinie wieder auf dem Tisch. 

Viele Grüße Ihr Andreas Knoch

Da geht ja sogar dem Drachen die Spucke aus

Da soll es doch tatsächlich Menschen geben, die sind nicht nur zur Drachenstichzeit ganz anders gewandet, wie im wirklichen Leben*.

In, zu der jeweiligen Epoche passenden Gewändern gehüllt, und mit voller Marschausrüstung bepackt, stellen diese Leute – zur eigenen Begeisterung und natürlich vor allem auch zur Begeisterung der großen Zuschauerschaft – Schlachten längst vergangener Zeiten nach. Mittelalter, Napoleonische Kriege, Gettysburg, Verdun oder D-Day.

Reenactment heißt das ganze Spektakel auf Neudeutsch. Da spielen dann Amerikaner die Deutschen und auch umgekehrt. Ein bischen verrückt mag das schon sein … aber es kann ja jeder seine Freizeit gestalten, wie es ihm gefällt, solange er keine Tankstellen überfällt.

Zuletzt genannte Reenactorengruppen sind übrigens ebenfalls gar nicht so gut auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie zu sprechen, weil sie ja die „Braut des Soldaten“ jetzt selbst in der altbewährten „kastrierten Version“ (deaktivierte Feuerwaffe) nicht mehr mitnehmen dürfen – vor allem natürlich dann nicht, wenn die Schlacht gar im Ausland stattfindet (in einen anderen Mitgiedstaat verbringen)!

Industrie und Handel hat das Problem übrigens schon längst erkannt und reguliert, denn es gibt zwischenzeitlich sogar K98er aus Zinkdruckguss-Legierung.

Bitte geben Sie allerdings Obacht, dass Ihnen ein solches Teil im Schachtengetümmel nicht all zu oft herunterfällt, sonst sieht es nämlich aus wie nach der Kapitulation!

Mir sind da zuweilen übrigens auch etliche Sammler bekannt, die mangels Erteilung einer „roten WBK“ (Waffenbesitzkarte für Sammler und Sachverständige) ganz einfach über Jahrzehnte hinweg Deko- oder Salutwaffen von kulturhistorischer Bedeutsamkeit zusammengetragenen haben, die sie aber aufgrund der EU-Feuerwaffenrichtlinie nicht mehr veräußern dürfen (Inverkehrbringung) und ihre Sammlungen somit komplett monetär entwertet wurden.

Vielleicht waren das ja einige der Sammler bereits gewohnt aus vorherigen Fehlspekulationen am Aktienmarkt, bei denen letztendlich der Bankier des Vertrauens Trost gespendet hatte mit den Worten: „Ihr Geld ist nicht weg … das hat jetzt nur ein Anderer!“

Wer beide vorstehenden Optionen für seine private Altersversorgung gezogen hat, der dürfte allerdings in der Tat auch im wirklichen Leben völlig pleite sein … immerhin gut, dass es noch die Tafel gibt!

Pech gehabt, erst falsch investiert und dann auch noch von der EU enteignet.

Es steht wohl außer Frage, dass das deutsche Waffengesetz europaweit eines der strengsten ist. In Zeiten des RAF-Terrorismus entstanden! Da wechselte es übrigens auch seinen Namen von …recht in …gesetz.

Das macht eigentlich schon einen gewaltigen Unterschied, da man mit einem …recht doch auch Rechte verliehen bekommt oder diese zumindest erwartet!

In dieses strenge Gesetz(esstückwerk) wurden dann im Laufe der Jahre immer mehr und noch strengere Paragrafen eingefügt und Verordnungen dazu erlassen.

Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz (ich bitte darum, dieses vierteilige Wortkonstrukt genau zu betrachten: im zweiten Teil befindet sich doch tatsächlich jetzt urplötzlich wieder das Wort RECHT … nur wo ist es denn, das Recht, das ist doch schon in der Vergangenheit abhandengekommen ??) sieht für den Besitz dieses alten (Entschuldigung, dass ich das jetzt hier Mal so deutlich sagen muss) „Waffenschrottes“ (wenn auch oftmals von kulturhistorischer Bedeutung) doch tatsächlich vor, dass man für selbigen eine Waffenbesitzkarte beantragen muss, da nun erlaubnispflichtig. Und Salutwaffen gleich zum Verbotenen Gegenstand deklariert ??? Und dass, obwohl der Altbesitz sowohl von der EU-Deaktivierungsverordnung und auch der EU-Feuerwaffenrichtlinie (mit der Ausnahme von Inverkehrbringung oder Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat) ausdrücklich ausgenommen ist.

Besser ist da tatsächlich d’ran, wer auch richtig lesen kann …

Naja, das verhält sich halt ganz einfach so, wie mit der Rente ab 70 … das will in Wirklichkeit auch keiner – weder Sie selbst noch Ihr Arbeitgeber!

Mit 40 dürfen Sie nicht … mit 50 können Sie … und ab 60 müssen Sie leider: bei Rot über die Ampel gehen!

Sie sollen nämlich auch für Ihren alten „Waffenschrott“ überhaupt keine Waffenbesitzkarte beantragen … weil Sie den nämlich völlig entnervt lieber kostenlos und unverbindlich auf der nächsten Polizeistation oder bei dem zuständigen Ordnungsamt abgeben sollen! Das ist bestimmt auch besser so für alle Beteiligten, weil dann auch nicht so hohe Verwaltungskosten anfallen und vor allen Dingen völlig unnötige Arbeit bei den zuständigen Ordnungsämtern.

Bitte passen Sie dabei allerdings auf, dass sie nicht in „Horstis Lebendfalle“ tappen …

Völlig entnervt vergessen Sie wahrscheinlich auch, dass es sich bei ihren bisweilen geliebten (Deko)-Sammlungsstücken sowieso nach geltendem Waffengesetz schon um Anscheinswaffen handelt, die zwischenzeitlich allerdings erlaubnispflichtige Schusswaffen sind. Da bekommen Sie dann anstelle eines Tickets wegen falsch Parkens gleich noch eine Anzeige wegen unerlaubten Führens von Schusswaffen.

Eine Glosse aus dem alltäglichen Leben …

Viele Grüße, Ihr Andreas Knoch

Ach, das hätte ich jetzt doch in aller Eile fast vergessen: Innenminister Horst Seehofer will 2021 das Sprengstoffrecht ändern …

* für alle weniger Kulturbeflissenen oder gar Auswärtige: Der Drachenstich ist das älteste Volksschauspiel in Deutschland und lockt alljährlich zehntausende Besucher nach Furth im Wald (Landkreis Cham), das sich dann im tiefsten Mittelalter befindet.

Eine Antwort aus dem Deutschen Bundestag bereitet Kopfzerbrechen, weil da einiges so nicht stimmen kann: Pro Schießsport International e.V. (PSI) muss da leider einige Sachverhalte richtigstellen!

3. Waffenrechtsänderungsgesetz – eine positive Zwischenbilanz


Nachdem wir es im Sinne der Sportschützen und natürlich auch für andere von der geplanten Gesetzeänderung  betroffenen Bürgern als  unsere  Pflicht erachtet haben, hatten wir unlängst  an entscheidungstragende Personen  in unserem Lande nahezu 600 Beschwerdeschreiben bezüglich des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes verschickt.
 Diesbezüglich können wir eigentlich schon eine  relativ  positive Zwischenbilanz ziehen, denn viele der Abgeordneten der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen sind mit dem Gesetzesentwurf auch nicht gerade glücklich und andere halten dem Entwurf inhaltlich  komplett dagegen.
 Die Reaktionen der Abgeordneten aus dem Deutschen Bundestag – sogar mit persönlichen-  und nicht nur standardisierten Inhalten !! – reißt momentan noch nicht ab – die SPD schweigt leider  zum Thema nach wie vor noch eisern! 
Auch die geplante Messerverodnung steht aufgrund unserer Beschwerde wohl dabei schon im Focus!
Wie die geflissentlichen  Leser der amtlichen Postillen sicherlich bereits vernommen haben, stellt sich selbst die Bayerische Staatsregierung entschieden gegen das geplante 3. Waffenrechtsänderungsgesetz   (Bayerischer Landtag, Drucksache 18/4563, Dringlichkeitsantrag).
Dies war bereits dem Statement des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann am 6. November in der Passauer Neuen Presse  unschwer anzumerken.
Übrigens:  Auch wenn ein anderer Verband in der vergangenen Woche  auf seiner Homepage textet  „Durchbruch bei Bedürfnisprüfung“, kann dies lediglich als  Erfolg in einer Schlacht  gewertet werden … der Krieg ist damit noch lange nicht gewonnen! Hoffentlich hat die Angelegenheit bem BMI  in Berlin da keine all zu große Schleimspur hinterlassen !? Macht übrigens nix, denn der Zweck heiligt ja die Mittel !! 
Da sind nämlich noch viel zu viele „Baustellen“ offen !

Andreas Knoch   1. Vorsitzender des PF01 Schießclub Oberpfalz Ost e.V. im BDS Landesverband Bayern, Präsident des Verbandes Pro Schießsport International e.V. (PSI) (seit über 40 Jahren ehrenamtlich tätig – und das nicht nur im Bereich des Schießsports)

Skuriles aus dem Deutschen Bundesttag

Das konnten wir allerdings so nicht stehen lassen.

Ohne Kommentar!

Aus dem Bayerischen Landtag:

Dringlichkeitsantrag, Drucksache 18/4563

Pro Schießsport International e.V. (PSI) setzt sich für den Erhalt von Schützenwesen, Schießsport und Brauchtum ein.

Schriftliche Beschwerde eingereicht gegen den Gesetzesentwurf des 3.
Waffenrechtsänderungsgesetzes, Drucksache Nr. 19/13839
bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages der Parteien AfD, CDU,
CSU, FDP, SPD (in alphabetischer Reihenfolge) und den fraktionslosen.


Pro Schießsport International e.V. (PSI)
Präsident Andreas Knoch
Max-Reger-Straße 6
93413 Cham
Telefon 09971/6667, eMail: knoch.a@web.de

Cham, 28.10.2019



An alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1

11011 Berlin




3. Waffenrechtsänderungsgesetz, Drucksache Nr. 19/13839


Sehr geehrte Damen und Herren, werte Volksvertreter!

Einheitliche Standards in der Sicherheitspolitik werden von der EU
gefordert, dazu gehört selbstverständlich auch das Waffenrecht. Das ist
ja alles schön und gut und auch richtig so.
Aber die Umsetzung der Vorgaben der Vereinten Nationen und der
EU-Kommission soll  dazu missbraucht werden, eine über die Maße
geforderte Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland einzuführen.
Während andere Länder, wie beispielsweise unser Nachbarland Tschechien,
das Recht auf Waffenbesitz in ihre Verfassung schreiben, wird
hierzulande am Erhalt des Deutschen Kulturerbes gekratzt: Das Deutsche
Schützenwesen wurde von der UNESCO 2015 in die Liste des Immateriellen
Kulturerbes aufgenommen. Damit steht die Bundesrepublik Deutschland
eigentlich in der Pflicht das Kulturerbe zu erhalten, zu pflegen und zu
fördern. Leider ist genau das Gegenteil der Fall!
Das Schützenwesen beinhaltet neben dem gelebten Brauchtum und Festen
natürlich auch das Schießen – den Schießsport nach klar reglementierten
und vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Richtlinien. Schützenvereine
sind ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens – sieht man sich
jedoch die immer restriktiver werdende Gesetzgebung an, dann kommt man
eher zu dem Schluss, dass Schützen ein „Auslaufmodell“ sind.
Schießsport ist Breitensport und es ist besonders wichtig, dass auch in
Deutschland der Schießsport in all seinen unterschiedlichen Facetten
erhalten bleibt!

Daher beschweren wir uns über die geplante Verschärfung des
Waffenrechts, wie sie im Gesetzentwurf des 3.
Waffenrechtsänderungsgesetzes, Drucksache Nr. 19/13839 zum Ausdruck kommt.
Der Gesetzesentwurf ist weder europarechtlich erforderlich, noch dazu
geeignet Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen. Der blinde
Aktionismus trifft lediglich Legalwaffenbesitzer –  gesetzestreue Bürger!

Wir fordern
    1. Die Vorgaben der Vereinten Nationen und der EU-Kommission so
schonend wie möglich in nationales Recht umzusetzen und den bewährten
Rechtsstand so weit wie möglich beizubehalten und das Waffengesetz zu
deregulieren und zu entbürokratisieren: Einer Stellungnahme der
Gewerkschaft der Polizei (GdP) kann unschwer entnommen werden, dass die
Kriminalitätsrate mit legal besessenen Schusswaffen gegen Null tendiert
(0,013 %).
    2. Das Bedürfnisprinzip nicht weiter auszuweiten: Die für das
Bedürfnis zum Besitz geforderten Trainingseinheiten sind für die meisten
Sportschützen – zumindest für diejenigen, die mehrere Disziplinen
beziehungsweise Wettkampfklassen schießen – auf alle Fälle mit Familie
und Beruf  nicht vereinbar. Die bisherigen Regelungen sind vollkommen
ausreichend!
    3. Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen von der Beschränkung der
Magazinkapazität (wie in anderen EU Ländern, welche die Vorgaben bereits
in nationales Recht umgesetzt haben) und insbesondere Bestandsschutz von
bisher erworbenen Magazinen mit höherer Magazinkapazität. Für einen
Neuerwerb sollten diese dann als erwerbsscheinpflichtig und nicht als 
verbotener Gegenstand eingestuft werden.
    4. Weiterhin freien legalen Besitz ohne Registrierungspflicht von
bisher nach zuvor geltendem Standard abgeänderten erworbenen
Dekorationswaffen, Deko-Teilesätzen und Salutwaffen: Die Problematik
ist  darin zu sehen, das bisher unbescholtene Bürger kriminalisiert
werden, da nach alter Gesetzeslage erwerbsscheinfreie Gegenstände
plötzlich erwerbsscheinpflichtig werden. Ein Großteil der Altbesitzer
wird  davon überhaupt nichts mitbekommen, dass sich waffenrechtlich
gravierende Änderungen ergeben haben und diese Gegenstände in Zukunft
auch weiterhin besitzen, ohne Erlaubnis, illegal und strafbewehrt.

Nur am Rande zum Thema Messerverordnung: Nichts gegen Verbotszonen für
Waffen jeglicher Art, denn z.B. vor oder in der Disco haben Waffen
nichts verloren; aber Sie können doch nicht den feschen Trachtenburschen
in ihren Lederbuxen  die „Nicker“ (so heißen die kleinen Messerchen mit
den Geweih- oder Rehlauf-Griffen) wegnehmen. Da schauen Sie Mal am
besten nach, wie das unser Nachbarland Österreich geregelt hat (aber
bitte fallen Sie nicht gleich in Ohnmacht!).
Übrigens, nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber: Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Zukunft  Kandidaten von
Parteien, deren Abgeordnete dem Gesetzesvorschlag in dieser Fassung
zustimmen werden, weder bei Kommunalwahlen, Landtags-, Bundestags- oder
Europawahlen eine Empfehlung zur Abgabe des Kreuzchens auf dem
Stimmzettel zukommen lassen können!
Wir würden uns über Ihre Rückmeldung in der Angelegenheit freuen und
wünschen weiterhin frohes Schaffen.
Mit freundlichen Grüßen

Andreas Knoch
1. Vorsitzender des PF01 Schießclub Oberpfalz Ost e.V. im BDS
Landesverband Bayern,
Präsident des Verbandes Pro Schießsport International e.V. (PSI)

Landkreismeister „über Kimme und Korn“ geehrt

Über 100 Schützen mit Kurz- und Langwaffen an den Schießständen –
Urkunden und Auszeichnungen für die Teilnehmer

Ein Teil der Geehrten der Landkreismeisterschaft in
den Kurz- und Langwaffendisziplinen 2019 stellte sich zum Siegerfoto.



Am Freitag, 18. Oktober,  fand im Schützenheim der Pistolengruppe Cham
die Siegerehrung der diesjährigen Landkreismeisterschaften mit Kurz- und
Langwaffen statt, die vom Verband Pro Schießsport International e.V.
(PSI) ausgeschrieben worden war.
Auch im achten Jahr in Folge erfreut sich die Landkreismeisterschaft in
den Kurz- und Langwaffendisziplinen immer noch großer Beliebtheit,
bilanzierte PSI-Präsident Andreas Knoch. Die magische
100er-Teilnehmer-Grenze konnte heuer geknackt werden. Es gab insgesamt
112 Starts von Schützen aus elf verschiedenen Vereinen: „Adler“
Willmering, Alte Büchs’n Waldmünchen, Bayerwald Feuerschützen Roding,
Chambthaler Sportschützen, Pistolengruppe Cham, Falkenhorst Pinzing,
Kgl. priv. Feuerschützengesellschaft Rötz, Kötztinger Sportschützenclub,
Reservistenkameradschaft Gleißenberg. Schießclub Oberpfalz Ost und
Schützengesellschaft 1670 Roding.

Für das Kurzwaffenprogramm auf dem Schießstand der Pistolengruppe Cham
standen vier Schießtermine Ende August und Anfang September zur
Verfügung. Neben Kleinkaliber-Sportpistole nach DSB-Sportordnung (15
Schuss Präzision und 15 Schuss Duell) konnte auch das 25
Meter-Kombi-Programm mit Großkaliber nach BDS-Sporthandbuch (20 Schuss
Präzision, 10 Schuss Intervall und jeweils 5 Schuss Zeitserie in 20
Sekunden und 10 Sekunden) geschossen werden. Insgesamt gab es 79 Starts
– 19 in der Kleinkaliber-Disziplin und 60 bei Großkaliber.  Unter den
Startern mit der Kurzwaffe befanden sich auch zwei Damen sowie zwei
Junioren.

Am 15 Schuss-Programm mit ehemaligen Militär-Repetierbüchsen über Kimme
und Korn auf eine Distanz von 100 Metern beteiligten sich 33 Schützen
aus acht verschiedenen Vereinen, darunter auch zwei Damen. Ausgetragen
wurde der Wettbewerb Dienstsportgewehr/Ordonnanzgewehr am 28. September
auf der Schießanlage in Seugenhof bei Eschlkam.

Vor der Siegerehrung richtete Knoch seinen  Dank  an die
Verantwortlichen und das Standpersonal der Pistolengruppe Cham und des
Schießclub Oberpfalz Ost, die die Wettbewerbe auch heuer wieder einmal
routiniert durchgeführt haben. Des Weiteren galt der Dank den
Teilnehmern an den Meisterschaften für ihr diszipliniertes Verhalten am
Schießstand und den sicheren Umgang mit der Schusswaffe.

PSI-Präsident Knoch und PSI-Vizepräsident Stuber gratulierten sämtlichen
Schützinnen und Schützen, wobei sich alle über Urkunden freuen konnten,
die drei Erstplatzierten der jeweiligen Klasse zusätzlich über
Auszeichnungen.

Landkreismeisterschaft Kurzwaffe 2019

Wettkampf mit Kleinkaliber-/Großkaliber-Pistole und Revolver

Der Schützenverband „Pro Schießsport International“ schreibt auch heuer
wieder die offene Landkreismeisterschaft mit Kleinkaliber/Großkaliber-
Pistole und Revolver aus. Austragungsort ist die Schießanlage der Pistolengruppe Cham am Ende der Schützenstraße.

Termine: Freitag, 30. August (ab 19 Uhr), Samstag, 31. August (ab 15
Uhr) sowie Freitag 6. September (ab 19 Uhr) und Samstag, 7. September
(ab 15 Uhr).

Geschossen wird Sportpistole Kleinkaliber nach DSB-Sportordnung 2.40, 15
Schuss Präzision und 15 Schuss Duell sowie Großkaliber 25-Meter Schießen
nach BDS-Sporthandbuch K3 (Kennziffer 1101 – 1109), 20 Schuss Präzision,
10 Schuss Intervall und jeweils 5 Schuss Zeitserie 20 Sekunden und
Zeitserie 10 Sekunden (Pistolen und Revolver ab Kaliber 9mm/.38, keine
Formgriffe erlaubt, Anschlag stehend ein- oder beidhändig).
Des Weiteren gelten die Bestimmungen des BDS-Sporthandbuches und der DSB Sportordnung. Die Schießstandordnung ist zu beachten und den Anweisungen der Schießstandaufsichten Folge zu leisten. Die Startgebühr beträgt 6 Euro pro gemeldeten Schützen und Disziplin. Teilnahmeberechtigt sind alle Schützen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Cham haben oder einem Schützenverein im Landkreis angehören. Wettkampfklassen: Junioren, Damen, Schützen, Altersklasse, Senioren und Super-Senioren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Reservisten ebenfalls Schützen sind!


Alle Schützen erhalten eine Urkunde und die drei Erstplatzierten in jeder Wertungsklasse zusätzlich eine Schießauszeichnung.
Austragende Vereine sind die Pistolengruppe Cham e.V. und der Schießclub
Oberpfalz Ost e.V.
Meldungen bitte Vereinsweise vornehmen – Einzelschützen können sich
natürlich ebenfalls anmelden – beim Ersten Vorsitzenden der
Pistolengruppe Cham, Emil Stuber, Telefon 09941/90057 (ab 19 Uhr) oder
per eMail: e.stubsy@gmx.de
Die Startzeiten werden den Schützen rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Siegerehrung der Landkreismeisterschaft Kurzwaffe und
Dienstsportgewehr/Ordonnanzgewehr (28. September/Ausschreibungerfolgt noch) findet gemeinsam am 18. Oktober um 19.30 Uhr im Schützenheim der
Pistolengruppe Cham statt.

Wettkampf in Tschechien

Die Teilnehmer des traditionellen Wettkampfs in drei
Disziplinen 2019.

Am Samstag, 27. Juli 2019, ging der traditionelle Wettkampf in drei
Disziplinen zwischen dem Sportovně-Střelecký Klub Kout na Šumavě und dem Schießclub Oberpfalz Ost e.V. über die Bühne. Neben Großkaliber-Kurzwaffe auf 25 Meter-Distanz stand unter anderem Schießen mit dem VZ 58 (7,62x39mm) auf 50 Meter auf dem Programm.

Insgesamt 24 Schützen beteiligten sich an dem grenzüberschreitenden Wettbewerb. Für die drei erstplatzierten Mannschaften sowie Einzelschützen standen Pokale zur Verfügung. Des Weiteren gab es zahlreiche Sachpreise zu gewinnen.

Mit 925 Ring kam die erste Mannschaft des SCOO (Susanne Heiland, Sabine Heiland, Michael Heiland, Johann Bucher) auf den ersten
Platz, die zweite Mannschaft des SCOO (Karl Späth, Karl-Heinz Stich,
G.F.A. Fischer, Daniel Krieger) folgte mit 896 Ring auf Platz zwei.

Die erste CZ-Mannschaft (Miroslav Kutil, Jan Lašek, M. Strnad, S. Strnad)
landete mit 866 Ring auf Platz drei.

Die Bestplatzierten in der
Einzelwertung: 1. Johann Bucher (239 Ring), 2. M. Strnad (238), 3.
Sabine Heiland (236), 4. Götz Friedrich-August Fischer (231), 5. Susanne
Heiland (229), 6. Daniel Krieger (228), 7. Michael Heiland (221), 8.
Karl-Heinz Stich (221), 9. Tobias Achatz (218) und 10. Karl Späth (216).